UN-Behindertenrechts-Konvention verlangt Regelungen zum barrierefreien Wählen für behinderte Menschen

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„Menschen mit Behinderungen müssen selbstbestimmt, eigenständig ohne Barrieren und ohne auf Hilfspersonen angewiesen zu sein, wählen können. Das muss nach den Vorgaben der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen auch in Thüringen umgesetzt werden. Deshalb wird die Fraktion DIE LINKE die durch Mehrheitsbeschluss im Innen- und Justizausschuss abgelehnten Änderungsanträge zum Landeswahlgesetz in der kommenden Plenarsitzung des Landtags erneut zur Abstimmung stellen“, kündigt Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, an. Der Änderungsantrag fordert u.a. die flächendeckende Barrierefreiheit von Wahllokalen in ganz Thüringen und die Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Stimmabgabe, wie z.B. Wahlschablonen für Menschen mit Einschränkungen des Sehsinns.

Ein weiteres Problem sei, dass eine einheitliche Regelung zu barrierefreien Wahlen zugunsten behinderter Menschen bisher in Thüringen fehle. Daher müssten die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit Wahlen in den jeweils für die Wahl anzuwendenden Vorschriften - also für die Landtagswahl im Landeswahlgesetz und für die Kommunalwahl im Kommunalwahlgesetz - festgeschrieben werden, erläutert Stange. „Daher wirken die von der LINKEN für das Landeswahlgesetz gemachten Vorschläge nicht automatisch auch auf der kommunalen Ebene. Auch für das Kommunalwahlgesetz und die anstehenden Kommunalwahlen besteht dringender Handlungsbedarf, denn dort gibt es keine Verpflichtung zu flächendeckender barrierefreier Erreichbarkeit und zur Ausstattung der Wahlräume mit Abstimmungsschablonen und anderen Hilfsmitteln“, moniert Stange. Daher fordert die LINKE-Behindertenpolitikerin, dass beim kommunalen Urnengang am 22. April und 6. Mai die zuständigen Behörden die bestehenden Regelungslücken im Kommunalwahlrecht durch entsprechende eigene Aktivitäten schließen sollen, „schon weil die Thüringer Verfassung in Artikel 2 Absatz 4 tatsächliche Gleichstellung und umfassende Teilhabe am Leben der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen verlangt. Dazu gehört auch größtmögliche Eigenständigkeit bei der Stimmabgabe“. Abschließend bittet die LINKE-Abgeordnete die Behindertenbeiräte und andere Organisationen um Unterstützung bei der Sichtung der aktuellen Situation in Sachen barrierefreie Wahllokale in Thüringen und Verfügbarkeit von Wahlschablonen und anderen Hilfsmitteln.