Umfangreiche Studie zu diskriminierendem Fehlverhalten weiterhin unerlässlich

Steffen Dittes

Zur heute bekanntgewordenen Verabredung in der Bundesregierung erklärt Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Von einem ‚Kompromiss‘ kann schwer die Rede sein, wenn eine notwendige Rassismus-Studie in der Polizei mit einem völlig unzureichenden Studienansatz verwässert wird und dafür die Geheimdienste neue tief in Grundrechte hineinreichende Befugnisse für Geheimdienste erhalten. Damit werden Bürger- und Grundrechte weiter ausgehöhlt.“

Die SPD auf Bundesebene stimmte demnach zu, dass sämtliche deutschen Geheimdienste des Bundes künftig auf Computer- und Handys von Bürgerinnen und Bürgern Schadsoftware in Form von Trojanern zu Überwachungszwecken aufspielen können.

Dittes weiter: „Rassismus und menschenfeindliche Einstellungen sind zweifellos ein gesamtgesellschaftliches Problem und keines angeblicher Ränder, das macht auch der Thüringen Monitor jedes Jahr deutlich. Die Polizei unterscheidet sich jedoch zu allen anderen Berufsgruppen dahingehend, dass sie das staatliche Gewaltmonopol ausüben und mit nahezu jeder Maßnahme Grundrechte betroffen sind. Eine dezidierte wissenschaftliche Untersuchung für den Bereich Polizei mit einem Studiendesign, das nicht von Politikern oder Ministerialbeamten vorgegeben wird, sondern gemeinsam von Forschern, Antidiskriminierungs- und Menschenrechtsverbänden, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Vertretern aus der Polizei selbst erarbeitet wird, wäre nicht nur dringend angeraten, es würde die Akzeptanz und Objektivität einer solchen Studie in der Gesellschaft und der Polizei selbst erhöhen“.

Dittes weist daraufhin, dass die Studie der Großen Koalition auf Bundesebene zu kurz gedacht sei. Es müssten vielmehr diskriminierendes bzw. einstellungsmotiviertes Fehlverhalten im Rahmen von Polizeieinsätzen in den Fokus gerückt werden. Zu einem Studienansatz gehören zwangsläufig Einstellungsuntersuchungen etwa auch zu Ungleichwertigkeitsvorstellungen und politischen Positionen, Vorkommnisse mit diskriminierenden Charakter aus dem Erleben von Betroffenen sowie Polizist*innen im Rahmen von polizeilichen Maßnahmen sowie das Prüfen polizeilicher Maßnahmen aufgrund struktureller und gesetzlicher Vorschriften, die Diskriminierung gegebenenfalls befördern. „Eine eigene Thüringer Studie, die diesen Ansprüchen gerecht wird und begleitet wird von einem breitaufgestellten Beirat, ist weiterhin unerlässlich“, so Dittes abschließend.