Thüringen muss sich für rückwirkende Renten-Zahlungen für ehemalige Zwangsarbeiter in Ghettos stark machen!

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„Das gestrige Urteil des Bundessozialgerichts, das die rückwirkende Zahlung von Opfer-Renten an ehemalige Zwangsarbeiter in Ghettos ablehnt, muss durch den Gesetzgeber korrigiert werden. Thüringen muss sehr zügig mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative im Bundesrat aktiv werden“, fordert Karola Stange, Landtagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE.

Es sei schlicht ungerecht und ein Skandal, wenn ehemaligen Zwangsarbeitern in Ghettos und damit NS-Opfern mit Verweis auf angebliche gesetzliche Formalien die rückwirkende Auszahlung ihrer Rentenansprüche verweigert werde, vor allem, wenn die verspätete Zahlung eindeutig und vom Gericht selbst festgestellt auf Rechtsfehlern des Rentenversicherungsträgers beruhe. „Die Betroffenen haben die verspätete Zahlung also gar nicht zu verantworten. Also müsste doch der öffentliche Rentenversicherungsträger für diesen Bearbeitungs- und Bewertungsfehler haften. Die betroffenen Rentenberechtigten müssen mittels Entschädigung so gestellt werden, als wäre der Fehler des Rentenversicherungsträgers nie passiert“, fordert Stange.

Das Urteil des Bundessozialgerichts stelle eine faktische Diskriminierung der noch überlebenden NS-Opfer dar, die als Zwangsarbeiter in Ghettos beschäftigt waren, so die LINKE-Gleichstellungspolitikerin. Sie hoffe auch auf eine zukünftige „Selbstkorrektur“ beim Bundessozialgericht für den Fall, dass in absehbarer Zeit wieder über vergleichbare Renten-Verfahren von NS-Opfern entschieden werden sollte. Abschließend übte LINKE-Abgeordnete Stange Kritik an der bei diesem Thema üblichen Wortwahl „Ghetto-Rente“. Diese Begrifflichkeit sei „mehr als zynisch und gehört in eine vergleichbare Kategorie wie das aktuelle Unwort des Jahres ‚Döner-Morde’“.