Strafrechtsrechtsverschärfung stärkt sexuelles Selbstbestimmungsrecht

PresseKarola StangeGleichstellung

„Alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen, die gegen den erkennbaren Willen einer der beteiligten Personen geschehen, müssen unter Strafe stehen“, erklärt Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heute beschlossene Strafrechtsverschärfung, die dieser Forderung „sehr nahe kommt“.

„Vor allem Frauen brauchen zu ihrem Schutz und zur Wahrung ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung diesen konsequenten Paradigmenwechsel im Strafrecht, aber nicht nur in diesem Bereich. Sexualisierte Gewalt ist ein schwerwiegendes gesellschaftliches Problem und Frauen sind davon am meisten betroffen und am wenigsten dagegen geschützt“, so die Abgeordnete weiter.

Bisher sagten Frauen „Nein“ oder machten ihre Ablehnung durch ihr Verhalten deutlich, aber die Täter übergingen dieses „Nein“. Solche sexuellen Übergriffe blieben vor allem deshalb straflos, weil die von den Übergriffen Betroffenen, vor allem Frauen, im Strafverfahren faktisch ihre Ablehnung und Weigerung beweisen mussten. Das war in sehr vielen Fällen für die Betroffenen nicht möglich. Damit war für die Be- und Verurteilung der Tat die Sicht des Täters, nicht der geschädigten Person, entscheidend. „Die heutige Strafrechtsverschärfung führt hier zu einer Umkehrung. Nun ist die Selbstbestimmung der betroffenen Person der Ausgangspunkt und dem als Täter Angeklagten muss zu seiner Entlastung die Einvernehmlichkeit nachgewiesen werden. Das ist in Sachen Schutz von Frauen gegen sexuelle Übergriffe ein großer Fortschritt im Strafrecht, gerade wenn es um Taten geht, bei denen Betroffene von den Tätern überrumpelt werden und aus verschiedensten Gründen keine Gegenwehr leisten können“, sagt Frau Stange und betont: „Dass sich die Forderung des Modells ‚Nein heißt Nein‘ nun durchgesetzt hat, ist den Frauenorganisationen zu danken, die sich seit Jahren für die Stärkung des  Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung eingesetzt haben.“
 
Diese notwendige und richtige Änderung des Strafrechts dürfe aber nicht migrationspolitisch missbraucht werden. Nach der jetzigen, nach Ansicht der LINKEN nicht unproblematischen Ausgestaltung des Kriterienkatalogs für die Entziehung des Aufenthaltsrechts bzw. die Ausweisung und Abschiebung sei es zwar folgerichtig, hier auch diese Strafrechtsverschärfung aufzunehmen. Jedoch müsse in der Praxis die Vorschrift umso korrekter und verantwortungsvoller angewendet werden, um Fälle von unberechtigter Ausweisung möglichst zu verhindern, so die LINKE-Politikerin abschließend.