Steigende Zahl alkoholabhängiger Berufstätiger unterstreicht Wichtigkeit von Präventions- und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Ralf Plötner, Lena Saniye Güngör
GesundheitPresseLena Saniye GüngörRalf Plötner

Nach einer Meldung des Mitteldeutschen Rundfunks vom 30.3.2023 hat sich die Zahl alkoholabhängiger Berufstätiger in Thüringen innerhalb von zehn Jahren um 84 Prozent erhöht. Demnach weisen 1,5 Prozent der Berufstätigen einen problematischen, exzessiven Alkoholkonsum auf. Hierzu äußert sich der Sprecher für Gesundheitspolitik und Pflege der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag, Ralf Plötner, wie folgt: „Thüringen weist mit einem Anstieg alkoholabhängiger Berufstätiger um 12 Prozent den zweithöchsten Wert bundesweit auf. Männer sind im Vergleich zu Frauen dreimal so häufig betroffen. Der Alkoholmissbrauch hat sich durch die Corona-Pandemie verschärft. Hier müssen Maßnahmen getroffen werden, die zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich der Gefahren von regelmäßigem Alkoholkonsum beitragen.“

Die „Alltagsdroge“ Alkohol wird von vielen Beschäftigten immer noch als relativ ungefährliche Substanz betrachtet, dabei besteht bei überhöhtem Konsum ein erhebliches Risiko sowohl für die eigene Gesundheit als auch für das soziale Umfeld. Alkoholmissbrauch führt zu einer Doppelbelastung aufseiten der Betroffenen als auch der Angehörigen in Form von Co-Abhängigkeiten und Gewalterfahrungen. Die gesellschaftlichen Auswirkungen von Alkoholmissbrauch müssen durch umfassende Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen politisch begleitet werden“, so Plötner.

Daran anschließend äußert sich die Sprecherin für Arbeits- und Gewerkschaftspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag, Lena Saniye Güngör, wie folgt: „Der steigende Alkoholkonsum verweist auch auf das Problem von fehlenden Präventionsmaßnahmen aufseiten der Unternehmen. Hier müssen Führungskräfte gezielt geschult werden, um frühzeitig Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten. Außerdem sind auch verstärkte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Suchtprävention gefragt. Alkoholmissbrauch sollte nicht als Privatangelegenheit der Beschäftigten abgetan werden, sondern als gesellschaftliches Problem, bei dem den Unternehmen eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten zukommt.“

 

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