Schnelle Rehabilitierung von §175 StGB-Betroffenen
Sie sei „außerordentlich erfreut über die klaren Worte des Gutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das die Rehabilitierung der nach §175 StGB (sog. „Schwulen-Paragraph“) Verfolgten in der Bundesrepublik ausgehend von internationalen Menschenrechtsgarantien und mit Blick auf in Deutschland geltende Grund- und Verfassungsrechte ausdrücklich als gesetzgeberische Verpflichtung einstuft“, erklärt Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
Darauf gestützt müsse die längst fällige umfassende Rehabilitierung so schnell wie möglich erfolgen und dafür solle sich auch die rot-rot-grüne Landesregierung stark machen. Dies gelte auch mit Blick auf eine angemessene Entschädigung der jeweiligen Einzelfälle durch den Bund. „Damit würden zugleich eine Forderung aus einem gemeinsamen Antrag von LINKE- und GRÜNE-Fraktion aus der vergangenen Wahlperiode sowie Absprachen der Koalition für diese Wahlperiode umgesetzt“, betont die Abgeordnete.
„Es ist allerhöchste Zeit, der jahrzehntelangen Ignoranz ein Ende zu setzen. Den Menschen, deren Würde massiv durch den Strafrechtsparagrafen §175 verletzt wurde und die gesellschaftlichen und sozialen Nachteilen ausgesetzt waren, muss schnellstens per Aufhebungsgesetz die Rehabilitierung ermöglicht werden. Die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die in Deutschland gelten, verlangen den Schritt der generellen Aufhebung dieser Urteile ohne Einzelfallprüfung. Die Strafvorschrift, auf der die Entscheidungen beruhen, ist an sich schon menschenrechts- und grundgesetzwidrig, denn sie stellte homosexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen, die sich in freier Entscheidung dazu entschlossen hatten, unter Strafe“, sagt Frau Stange.
Die Thüringer Landesregierung habe hier eine besondere Verpflichtung und besondere Berechtigung zugleich, „denn in Artikel 2 der Thüringer Landesverfassung ist ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Orientierung verankert“. Zudem müsse ein Entschädigungsverfahren in finanzieller Verantwortung des Bundes eingeführt werden, das einfach zugänglich ist und ohne weitere staatliche Eingriffe in die Intimsphäre der Betroffenen ausgeführt wird. „Das bereits angerichtete Leid darf auf gar keinen Fall durch eine unsensible oder gar respektlose Verfahrensgestaltung noch potenziert werden. Die Betroffenen sind keine Bittsteller, sondern Menschen, die ganz zu Recht die Verwirklichung ihrer Menschen- und Grundrechte einfordern dürfen“, so die LINKE-Politikerin. Besonders wichtig sei in diesem Zusammenhang auch die Gutachtensforderung, einen allgemeinen Entschädigungsfonds einzurichten, statt langwierige und entwürdigende Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Die Rehabilitierung der Opfer des §175 „muss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen“.
