Rehabilitierung von § 175-Justizopfern ohne Einzelfallprüfung und mit Entschädigung
In der Diskussion um die Rehabilitierung von schwulen Männern, die nach § 175 StGB und entsprechenden Strafvorschriften verurteilt worden waren, fordert Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, eine Aufhebung der Urteile ohne Einzelfallprüfung.
Dabei habe die Feststellung und Bestätigung der Aufhebung bzw. Nichtigkeit von Amts wegen durch die Gerichte zu erfolgen. „Ein extra Antrag der Betroffenen und eine Extra-Nachfrage über die Zusendung der Bestätigung sollten nicht notwendig sein. Für jeden Betroffenen sollte es auch von Amts wegen eine angemessene Entschädigung für die menschenrechtswidrige Verurteilung und deren Folgen geben“, so die Abgeordnete weiter. Gesetzesinitiativen, die diese inhaltlichen Eckpfeiler nicht berücksichtigen, seien zwar Schritte in die richtige Richtung, „aber keine wirklich angemessene und faire Lösung“, sagt Stange. Sie verweist dabei auf den aktuellen Gesetzentwurf der GRÜNEN-Bundestagsfraktion, der soweit ersichtlich keine eigenen Entschädigungsregelungen enthält, und auf die Ankündigung von SPD-Justizminister Maas, Entschädigungsregelungen vorzulegen.
Die LINKE-Gleichstellungspolitikerin sieht den Thüringer Landtag und die Landesregierung wegen des in Art. 2 der Landesverfassung verankerten Diskriminierungsverbots bezogen auf die sexuelle Orientierung in einer besonderen Verantwortung. „Es deuten sich aber in der jetzigen Debatte auf Bundesebene schon wieder zeitliche Verzögerungen und inhaltliche Abstriche an. Deshalb müssen Landtag und Landesregierung entsprechende Bundesratsaktivitäten auf den Weg bringen. Ausgehend von einer gemeinsamen parlamentarischen Initiative von LINKE- und GRÜNE-Fraktion aus der vergangenen Wahlperiode sollten die Koalitionsfraktionen mit einem Antrag zu Rehabilitierung ohne Einzelfallprüfung und angemessener Entschädigung so schnell wie möglich aktiv werden“, betont Stange und kündigt an, mit entsprechenden Vorschlägen auf die Koalitionspartner zuzugehen.
„Volljährige Schwule allein für die Tatsache zu bestrafen, dass sie eigenverantwortlich und aus eigenem Willen eine gemeinsame Beziehung eingegangen sind, ist ein klarer Verstoß gegen die Menschen- und Bürgerrechte. Es ist traurig, dass dies in der DDR bis 1968 und in der BRD bis 1994 überhaupt so möglich war. Die Betroffenen, die durch die Verurteilung meist sehr einschneidende Auswirkungen auf ihr Leben erlitten haben, müssten eigentlich schon längst rehabilitiert sein, eine angemessene Entschädigung eingeschlossen. Die Diskussion im Landtag und die Aktivitäten Thüringens im Bundesrat sollen mithelfen, eine zeitnahe und optimale Lösung zu erreichen“, so Stange abschließend.
