„Rechtssicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen“

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Anlässlich der heute beschlossenen Änderung des Landesblindengeldgesetzes durch die rot-rot-grüne Koalition betont Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, dass nunmehr Unsicherheiten im Sinne der Betroffenen behoben seien.

Die Abgeordnete erklärt: „Die Entfristung des Blindengeldgesetzes bedeutet nicht nur, dass das Gesetz weiter gilt. Es bringt vor allem auch Rechtssicherheit für die rund 5.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Thüringen und damit auch die Gewissheit, dass Nachteilsausgleiche weiter gezahlt werden können. Die Abschaffung und die mehrfache Fristverlängerung der gesetzlichen Regelung durch die Vorgängerregierungen haben in den letzten Jahren zu Unsicherheiten geführt, die nun im Sinne der Betroffenen behoben wurden. Das Blindengeld wird es in Thüringen nun nicht mehr zeitlich begrenzt, sondern fortdauernd geben. Mit der künftigen Novellierung des Gesetzes hin zu einem Sinnesbehindertengesetz, mit einer Erhöhung des Blindengeldes in Thüringen und der Einführung eines Nachteilsausgleiches für gehörlose und taubblinde Menschen werden dann in weiteren Schritten wichtige Forderungen des rot-rot-grünen Koalitionsvertrages umgesetzt.“