#r2g verbessert Situation von Menschen mit Behinderung

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„Die Fraktionen der rot-rot-grünen Koalition im Thüringer Landtag haben heute den Weg für die Erhöhung des Landesblindengeldes und Einführung eines Taubblindengeldes frei gemacht und setzen damit ein wichtiges Anliegen aus dem Koalitionsvertrag um. Betroffene erhalten es rückwirkend zum 1. Juli 2016. Thüringen ist vom Schlusslicht zu einem Bundesland im Mittelfeld des Ländervergleichs geworden“, sagt Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der LINKE-Landtagsfraktion.

Die Änderungen im Thüringer Blindengeldgesetz beinhalten eine stufenweise Erhöhung des Blindengeldes um insgesamt 130 Euro auf 400 Euro bis zum 1. Juli 2018. Auch ein monatlicher Nachteilsausgleich in Höhe von 100 Euro für taubblinde Menschen wird eingeführt.

Stange erneuert ihre Forderung nach einem Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen: „Es darf keine Ungleichbehandlung zwischen den einzelnen Betroffenengruppen geben. Auch Gehörlose haben ein Recht auf diese Nachteilsausgleiche. Dies fordern seit Jahren auch Behindertenverbände bzw. -gremien und Selbstvertretungen der Betroffenen. Diese Forderungen sind nach wie vor voll und ganz berechtigt.“