Privatisierung des Maßregelvollzugs umgehend auf den Prüfstand!
Als Konsequenz aus dem beim Bundesverfassungsgericht derzeit laufenden Verfahren zur Frage der Verfassungswidrigkeit einer Privatisierung des Maßregelvollzugs und der gestrigen mündlichen Verhandlung fordert Karola Stange, Gleichstellungspolitikerin der LINKE-Fraktion und Mitglied der Strafvollzugskommission des Landtages: „Die Privatisierung des Maßregelvollzugs in Thüringen muss schon jetzt auf den politischen Prüfstand. Hoheitliche Aufgaben wie der Maßregelvollzug, bei dem es um Vollstreckung von Anordnungen von Gerichten gegen in der Regel schuldunfähige Straftäter geht, müssen von der öffentlichen Hand und ihren eigenen Einrichtungen vollzogen werden. Thüringen ist mit der Privatisierung den falschen Weg gegangen und hat damit privaten Klinikkonzernen nur lukrative Einnahmequellen auf Kosten der Steuerzahler erschlossen.“
Die LINKE-Gleichstellungspolitikerin sieht durch die sehr kritischen Äußerungen der Bundesverfassungsrichter die jahrelange Kritik der Landtagsfraktion an der Privatisierung des Maßregelvollzugs bestätigt. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betrifft gerade die Bundesländer, die wie Thüringen den Maßregelvollzug bzw. dessen Durchführung durch so genannte Beleihung vollständig in die Hände privater Anbieter übergeben haben. Die Linksfraktionärin fordert das Erstellen von Vergleichsuntersuchungen hinsichtlich der Rücküberführung des Maßregelvollzugs statt Beibehaltung des bisherigen Modells.
In diesem Zusammenhang erneuert die Abgeordnete die Kritik an der Intransparenz und Geheimniskrämerei beim Umgang mit den vertraglichen Regelungen zwischen dem Freistaat und den privaten Klinikkonzernen. „Ein für die Betroffenen so grundrechtsrelevanter Bereich hoheitlichen Handelns wie der Maßregelvollzug muss umfassend der Kontrolle durch den Thüringer Landtag zugänglich sein“. Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen unterstreicht Stange, dass auch die exorbitante Kostenexplosion, die seit der Privatisierung stattfindet, beendet werden muss. „Staatliche Einrichtungen können den Maßregelvollzug fachlich kompetenter und wirtschaftlich effizienter als private Klinikkonzerne, die auf Profiterzielung ausgerichtet sind, führen“, so Strafvollzugskommissionsmitglied Stange abschließend.
