Pflicht zum Abbau noch bestehender Diskriminierungen

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"Mit dem heute veröffentlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting ist wieder ein Stück mehr Gerechtigkeit in diese Gesellschaft eingezogen", sagt Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. "Einmal mehr musste aber erst ein oberstes Gericht die Versäumnisse der Politik korrigieren. Daraus sollten endlich Lehren gezogen werden."

Nach Aussagen des Gerichts verstoßen die entsprechenden Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehle. "Dies gilt für zahlreiche andere Vorschriften auch", betont Frau Stange. "Anstatt darauf zu warten, dass sich Lesben und Schwule Gesetz für Gesetz durch die Instanzen klagen, sollte die Politik für eine generelle Gleichstellung sorgen."

Das Urteil weise explizit darauf hin, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig sei. Diese Diskriminierung widerspreche grundsätzlich den Grundrechten, sowohl jenen im Grundgesetz als auch den in der Thüringer Verfassung formulierten.

"Ich fordere die Landesregierung auf, nicht zuletzt auch im Hinblick auf das 20-jährige Jubiläum der Thüringer Verfassung alle diskriminierenden Regelungen aus dem Landesrecht zu verbannen und sich auf Bundesebene für eine umfassende Gleichstellung von Lesben und Schwulen einzusetzen", unterstreicht die Abgeordnete. Wer eine diskriminierungsfreie Gesellschaft wolle, dürfe sie weder im Steuer-, noch im Beamten- oder im Adoptionsrecht benachteiligen.