Petition muss umfassend angehört werden
Die Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag für Petitionen, Demokratie und Verfassung, Anja Müller, begrüßt, dass die Petition des Landesverbands von „Mehr Demokratie e.V.“ zum Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum deutlich überschritten hat.
„Wegen der Ablehnung von CDU und FDP konnten wichtige inhaltliche Änderungsvorschläge aus der Diskussion des Verfassungsausschusses zur Reform der Verfassung nicht auf parlamentarischem Weg durchgesetzt werden. Umso positiver ist nun zu bewerten, dass der Thüringer Landesverband von ‚Mehr Demokratie e. V.‘ mit seiner Petition die Forderungen auf Abschaffung des Finanzvorbehalts und der Halbierung der Unterschriftenquoren bei Volksbegehren erneut an den Landtag heranträgt. Auch die Forderung nach einer weiteren Stärkung der Grund- und Menschrechte - insbesondere für Kinder - und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen - ist sehr unterstützenswert. Unsere Fraktion wird alles dafür tun, dass die Petition eine umfassende und inhaltlich intensive öffentliche Anhörung erhält und wird sich danach auch dafür einsetzen, dass sich weitere Gremien des Landtags - bis hin zum Plenum - weiter mit der Petition befassen. Aus unsere Sicht gehört in diesem Diskussionszusammenhang auch die Forderung nach Aufnahme einer Klausel diskutiert, welche alle staatlichen Akteure, aber auch die Gesellschaft zum umfassenden, langfristigen und konkretem Engagement gegen alle Formen von Rassismus, Antisemitismus, Faschismus und Menschenfeindlichkeit verpflichtet. Auf Initiative der unsere Fraktion ist eine solche Regelung auch schon im Verfassungsausschuss diskutiert worden, fand zu dem Zeitpunkt aber keine Mehrheit. Nicht zuletzt die die Ergebnisse der jüngsten Europawahl machen deutlich, dass eine ausdrückliche Klarstellung der inhaltlichen Ausrichtung der ‚Verfassung als positive Werteordnung‘ dringend geboten ist, sowie es auch das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung definiert", erklärt die Abgeordnete.