Eger: Familienförderung muss mit Haushaltsbeschluss gesichert werden

Cordula Eger
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„Mit fast 20 Millionen Euro, die für die Förderung von Familien in Thüringen generationenübergreifend für das Jahr 2022 zur Verfügung stehen und Kernprojekt LINKER Familienpolitik sind, will die Landesregierung Familien in Thüringen auch weiterhin unterstützen. Ein Haushaltsbeschluss im Thüringer Landtag ist zwingende Voraussetzung dafür“, betont Cordula Eger, Sprecherin für Familie und Senioren der LINKEN Landtagsfraktion.

Familien werden in Thüringen in allen Formen des Zusammenlebens überregional und regional gefördert. Im Entwurf des Landeshaushaltes seien 3.677.000 Euro für die überregionale Familienförderung und 15.898.000 Euro für Zuweisungen an Kommunen im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)“ als regionale Förderung eingestellt.

Eger weiter: „Diese Förderungen und Maßnahmen sind unerlässliche Säulen in der Unterstützung der Familien in Thüringen. Die Finanzierung überregionaler Strukturen und Maßnahmen für Familien, wie beispielsweise Familienverbände, Familienferienstätten, überregionale Familienerholungs- und Bildungsangebote sowie die Förderung landesweiter Projekte für Familien, Seniorinnen und Senioren sind eine Säule. Das Landesprogramm ‚Solidarisches Zusammenleben‘ der Generationen gewährleistet die finanzielle Unterstützung der Familien auf regionaler Ebene und steht für die zweite Säule. Vor Ort werden langfristig angelegte Strukturen gefördert, wie z. B. Erziehungsberatungsstellen, Familienzentren, Thüringer Eltern-Kind-Zentren (ThEKiZ), Pflegestützpunkte, aber auch neue Maßnahmen wie Dorfkümmerer, die ehrenamtliche Tätigkeit von Senioren und zudem auch die Finanzierung der Verwaltungskräfte, die das Landesprogramm mit Leben erfüllen.“

Darüber hinaus sei der Bedarf bezüglich des Landesprogramms nach zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre gegeben. „Mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 8.000.000 Euro, einem Viertel der Fördersumme des LSZ, wollen wir den Landkreisen und kreisfreien Städten somit Handlungs- und Planungssicherheit geben und werben für eine Unterstützung zu diesem Vorschlag in den laufenden Haushaltsverhandlungen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um für die erste Jahreshälfte des Folgejahres 2023 einen Fortlauf aller jahresübergreifenden Angebote, Maßnahmen und Projekte, welche bereits ab Jahresbeginn Personalausgaben und laufende Sachausgaben haben, gewährleisten zu können“, sagt die Landtagsabgeordnete abschließend.