Nach Irland-Referendum Initiativen für Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare forcieren
„Das bahnbrechende Referendum in Irland zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare muss auch für die Gleichstellungsdebatte in Deutschland als Ansporn genutzt werden“, erklärt Karola Stange gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Rot-Rot-Grün in Thüringen habe dazu über den Bundesrat entsprechende Möglichkeiten, zumal es schon seit März 2013 einen Bundesrats-Beschluss für ein Gesetz zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Ehe gibt. Dieser Gesetzentwurf könnte nun um zusätzliche sinnvolle Regelungen in anderen Gesetzen erweitert werden.
Die Abgeordnete rechnet damit, dass sich nunmehr auch im Bundestag dafür Mehrheiten finden lassen und betont: „Es geht um eine Grundsatzfrage von Gleichstellung und Menschenrechten.“ Die Initiative von Bundesjustizminister Maas gehe zwar nicht in eine falsche Richtung, spare aber leider den Kern des Änderungsbedarfs aus und biete auch nur eine Teilanpassung. „Soweit ersichtlich müssen mindestens 54 Bestimmungen novelliert werden, um wirklich ein für die Praxis taugliches Gesamtpaket zu bekommen. Hier sollte der Bundesrat seinen Beschluss von 2013 erweitern und aktualisieren und damit dann den Bundestag beschäftigen. In die Erarbeitung sollten auch die außerparlamentarischen Organisationen intensiv eingebunden werden“, so Stange.
Die Diskussion dieses Reformprojekts müsse auch in Thüringen wieder intensiviert werden, „denn als qualitativen Fortschritt zu den Vorjahren, als wir die Forderung nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner, also die ‚Ehe für alle‘, in die öffentliche Debatte gebracht haben, gibt es nun eine greifbare Chance, diese wichtige Gleichstellung für Lesben und Schwule zu verwirklichen“, sagt die Abgeordnete. Es wäre für Deutschland ein Armutszeugnis, hinter einen bei Ehe und Familie als erzkonservativ geltendem Land wie Irland gesellschaftspolitisch ins Hintertreffen zu geraten. „Thüringen hat bei diesem Thema eine besondere Verantwortung, denn die Landesverfassung enthält seit ihrem Inkrafttreten – anders als andere Landesverfassungen oder das Grundgesetz – in Artikel 2 ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung“, unterstreicht LINKE-Gleichstellungspolitikerin Stange abschließend.

