Mehr Unterstützung für Pflegefamilien – Pauschalbeträge deutlich erhöht

Cordula Eger
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„Nach vielen Jahren der Debatte der beteiligten Gremien werden die monatlichen Pauschalbeträge für materielle Aufwendungen und Kosten von Pflegeeltern und für die Erziehung ihrer Pflegekinder deutlich erhöht. Mit der stufenweisen Steigerung ist Thüringen nicht mehr Schlusslicht im Bundesvergleich und durch die jährliche Anpassung der Pauschalbeträge auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. werden die Pflegeeltern angemessen unterstützt. Die Landesregierung hält die erforderlichen Mittel im Landeshaushalt bereit“, freut sich Cordula Eger, Sprecherin für Familien und Senioren der LINKEN Landtagsfraktion.

Gesetzlich vorgeschrieben sei, dass die Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt von den nach Landesrecht zuständigen Behörden festgesetzt werden. Dabei sei dem altersbedingt unterschiedlichen Unterhaltsbedarf von Kindern und Jugendlichen durch eine Staffelung der Beträge nach Altersgruppen Rechnung zu tragen. Eger weiter: „Ich begrüße sehr, dass bereits im Jahr 2020 der Landesjugendhilfeausschuss Thüringen eine Anpassung der monatlichen Pauschalbeträge für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege ab dem 01. Januar 2022 beschlossen hat. Einige Jugendämter haben bereits im Jahr 2021 die Pauschalbeträge angepasst, alle anderen zogen zum 01.01.2022 nach“.

Im Pauschalbetrag enthalten seien die Kosten für materielle Aufwendungen und Kosten der Erziehung. Diese würden von den zuständigen Jugendämtern an die Pflegeeltern ausgezahlt. Für Pflegekinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr beträgt der Pauschalbetrag 840 Euro ab dem 01.01.2022, für Pflegekinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 947 Euro und Pflegekinder vom 14. vollendeten Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr 1.042 Euro. Hinzu komme die Erstattung die für Pflegepersonen nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Alterssicherung in Höhe von 42,53 Euro für freiwillig in der allgemeinen Rentenversicherung Versicherte sowie die nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung in Höhe von 175,78 Euro.

„Damit verbessert sich weiter die Situation der 1.842 Kinder und Jugendlichen in Thüringen (Stand vom 31. Dezember 2020), die auf der Grundlage einer Hilfe zur Erziehung (nach §§ 27,33 SGB VIII) in Pflegefamilien untergebracht sind. Wenn Menschen angemessen unterstützt werden, kann auch die Bereitschaft steigen, Kinder und Jugendliche aus schwierigen Umständen in die eigene Familie aufzunehmen. Jede Pflegefamilie verdient unsere Hochachtung sowie eine angemessene finanzielle Unterstützung und braucht die Schulung, Beratung und Begleitung, die das Kind in seiner jeweiligen Lebensphase benötigt. Gerade Pflegefamilien leisten einen wichtigen und unersetzbaren Beitrag“, stellt die Abgeordnete abschließend fest.