Landtagswahl am 25. April 2021 verfassungsrechtlich absichern

Steffen Dittes

Die bis zum Beschluss über den Landeshaushalt 2021 geltende Stabilitätsvereinbarung zwischen den Parteien hat zur Grundlage, dass der Landtag am 25. April 2021 neu gewählt wird. Nach Umfragen halten 70 Prozent der Thüringer*innen diese Neuwahl für wichtig und vertrauen darauf, dass diese Wahl stattfinden wird. „Es ist nun die Verantwortung des Gesetzgebers, die anstehende Wahl verfassungsrechtlich sicher auszugestalten und Wahlen als Fundament der parlamentarischen Demokratie abzusichern“, sagt Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, mit Blick auf die kurzen Fristen bei einer vorzeitigen Neuwahl und den neuen Anforderungen durch die gegenwärtige Corona-Pandemie. Der rot-rot-grüne Gesetzentwurf für eine Neuwahl des Landtags, der zum einen corona- als auch rechtssicher gestaltet ist, wurde heute in erster Lesung beraten.

Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Regelungen: Statt der bisher 1.000 notwendigen Unterstützer-Unterschriften sollen kleinere Parteien demnach nur noch 500 Unterschriften für die Zulassung einer Landesliste und 125 Unterschriften für die Zulassung eines Wahlkreisvorschlages sammeln, um bei der vorgezogenen Neuwahl antreten zu können. Zudem wird für Parteien die Möglichkeit elektronischer Aufstellungsverfahren eröffnet. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht mehr außerhalb des Wahllokals abgewiesen werden, wenn diese pünktlich erschienen sind, aber in einer Schlange anstehen mussten. Zudem sieht der Entwurf von Rot-Rot-Grün auch eine Erweiterung der Wahlzeit bis 20 Uhr vor.

Dittes weiter: „Niemand kann heute sagen, wie sich die Pandemie weiter entwickeln wird. Vorsorge und Vernunft ist in diesen Zeiten der beste Ratgeber.“ Der Gesetzentwurf enthält daher auch eine Regelung für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Pandemie in Teilen von Wahlkreisen, in mehreren Wahlkreisen oder im ganzen Land sich derartig – vor allem nach der Auflösung des Landtages - verschärft, dass trotz Infektionsschutzkonzepten und entsprechenden Maßnahmen der Besuch des Wahllokales nicht mehr vertretbar ist. Diese kann nach einem mehrstufigen Verfahren zur Feststellung eines wahlrechtlichen Gesundheitsnotstandes eine reine Briefwahl in den jeweils betroffenen Gebieten vorsehen.

Steffen Dittes abschließend: „Diese Variante ist als absolute Ultima-Ratio angedacht, wir werden sie im Innenausschuss gemeinsam mit Wahlrechtsexperten und Richtern sowie Wahlleitern anderer Länder anhören und die Verhältnismäßigkeit sehr sorgfältig abwägen und abschließend über eine solche gesetzliche Regelung entscheiden. Unser oberstes Ziel bleibt: Jede wahlberechtigte Thüringerin und jeder wahlberechtigte Thüringer muss am 25. April die Möglichkeit erhalten, auch in der Pandemie unbesorgt und frei über die politischen Verhältnisse und die Zusammensetzung des Landtages in Thüringen mitbestimmen zu können, damit jeder einzelnen Stimme Gehör und Gewicht verliehen werden kann“.