Kinderwunschbehandlung nicht nur für Wohlhabende

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"Die Vereinbarung von Bundes- und Landesregierung, sich an den Kosten der künstlichen Befruchtung für Paare mit einem Kinderwunsch zu beteiligen, ist eine Hilfe für die Betroffenen", stellt Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, fest. "Für Paare mit wenig Geld bleiben die Kosten dennoch zu hoch, weshalb wir schon im April 2011 in einem eigenen Antrag gefordert haben, die Kürzungen zurückzunehmen."

Im Jahr 2004 erfolgten Kürzungen in § 27a SGB V bei der künstlichen Befruchtung, die statt einer vollständigen Finanzierung seitens der Krankenkassen nur noch eine hälftige Kostenübernahme vorsah. Deshalb habe sich allein 2004 die Zahl der künstlichen Befruchtungen fast halbiert und sank im Jahr 2005 noch einmal. Mit der jetzt vereinbarten Regelung verbleibt bei den Betroffenen ein Eigenanteil von 25 Prozent. Je nach medizinischem Aufwand kann sich dieser auf 2.250 bis 2.700 Euro belaufen. Wenn sich die Personen für einen vierten Versuch entscheiden, steigen die Kosten noch einmal.

"Wir wünschen allen Paaren, die über künstliche Befruchtung versuchen, ihren Kinderwunsch zu erfüllen, viel Erfolg - gleichgültig, ob sie wohlhabend sind oder nicht", sagt Karola Stange. "Allerdings sind uns die Kinder der weniger wohlhabenden ebenso viel wert, weshalb wir die verbliebene Eigenbeteiligung weiterhin kritisieren."

Um die Anzahl der kostenträchtigen Versuche zu minimieren, würden drei Embryonen eingesetzt. Dies wiederum erhöht die gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kinder enorm. Zwillings- oder Drillingsschwangerschaften seien - trotz fortgeschrittener Medizintechnik - nach wie vor mit wesentlich höheren Belastungen verbunden. "Angesichts der überschaubaren Kosten müsste es möglich sein, die vollständige Kostenübernahme abzusichern", stellt Karola Stange fest.