Kinder haben eigene Rechte auf umfassenden Schutz, Förderung und Mitwirkung – UN-Kinderrechtskonvention endlich umfassend umsetzen 

Kati Engel, Anja Müller

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung angenommen. Diese fußt auf drei Säulen: dem Recht auf Schutz, dem Recht auf Förderung der Entwicklung und dem Recht auf Beteiligung der Kinder. Die UN-Kinderrechtekonvention gilt als universelles Völkerrecht und hat damit eine grundlegende Bedeutung für das Aufwachsen und die Lebensumwelt der Kinder und muss als verbindliches Recht umfassend in Deutschland auf allen Ebenen – also auch Länder und Kommunen – und in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam umgesetzt werden, betonen Kati Engel, kinderpolitische Sprecherin und Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der LINKE-Fraktion. Beide sprechen deshalb einen "Herzlichen Glückwunsch an die UN-Kinderrechtskonvention zu ihrem 32. Geburtstag“ aus. Leider hat sowohl der Bekanntheitsgrad als auch die Umsetzung der Kinderrechtskonvention noch Luft nach oben“, monieren die beiden LINKE-Abgeordneten und fordern deshalb „die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention sowohl rechtlich als auch praktisch im Lebensalltag in Deutschland endlich umfassend umzusetzen.“

LINKE-Verfassungspolitikerin Müller unterstreicht: „Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein wichtiger Schritt im internationalen Menschenrechtsschutz - auch für die Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Diese Kinderrechte sind deshalb so wichtig, weil damit nicht nur mehr Schutz, Förderung und Mitwirkung im Alltag gewährleistet wird. Genauso wichtig ist: Mit der Schaffung von Kinderrechten wird anerkannt, dass Kinder und Jugendliche nicht einfach Erwachsene "im Kleinen" sind, sondern eigene Bedürfnisse und Anliegen haben und zu ihrem Schutz und ihrer möglichst optimalen Entwicklung auch eigene Rechte brauchen. Hier hat der Bundestag in der vergangenen Wahlperiode eine große Chance vertan, weil die CDU-SPD-Koalition zu unwillig und zu zögerlich war. Die derzeitigen Regelungen im Bund bleiben so immer noch deutlich hinter den internationalen Vorgaben zurück. Auf Initiative der LINKE-Fraktion ist derzeit eine Stärkung der Kinderrechte in der Thüringer Verfassung im Verfassungsausschuss des Landtags in Beratung. Der Regelungsvorschlag nimmt ausdrücklich Bezug auf die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Stärkung der Verfassungsrechte ist eine wichtige Voraussetzung und Unterstützung für die praktische Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen vor Ort, aber auch für den Ausbau der eigenständigen Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen bei gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen. Trotz einer umfassenden Anhörung, in der die meisten Anzuhörenden diese Vorschläge deutlich befürworteten, kommt die weitere Beratung zum Thema leider nicht wirklich voran.“

LINKE-Kinder- und Jugendpolitikerin Engel nennt folgendes sehr positives praktisches Beispiel für die wirksame Umsetzung der Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention im Alltag „Ich freue mich daher sehr, dass anlässlich des Jahrestages eine neue Plattform zu den UN-Kinderrechten online geht: www.kinderrechtekommentare.de “Die Plattform wurde gemeinschaftlich durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e. V. und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte erarbeitet. „Hier finden sich nun alle deutschsprachigen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes endlich an einem Ort“, freut sich die Kinderpolitikerin. „Diese Allgemeinen Bemerkung sind Erläuterungen zur Kinderrechtskonvention, wie die einzelnen Artikel der Konvention gut umgesetzt werden können und somit für die Politik eine wichtige Grundlage.“ Erst im März 2021 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eine neue Allgemeine Bemerkung (Nr. 25) veröffentlicht. Diese betrifft die Rechte der Kinder im digitalen Raum. Der UN-Ausschuss hat dafür 709 Kinder aus 28 Ländern einbezogen. „Diese haben sehr klar formuliert, was sie sich wünschen – wie z. B.: preiswerte Zugänge zu Geräten und Netzwerken, Schutz vor Diskriminierung und Gewalt, Achtung der Privatsphäre durch Unternehmen aber auch Eltern, so wie die Förderung der digitalen Kompetenz der Eltern“, fasst Engel zusammen. „Es sind also klare Arbeitsaufträge an alle politischen Ebenen und bildungspolitische Akteur:innen, die es nun gilt umzusetzen.“

Abschließend betonen die LINKE-Politikerinnen Engel und Müller: „Die Einführung des neuen Thüringer Feiertags am 20. September ist ein wichtiger Baustein, aber es müssen weitere konkretere Bausteine dazukommen. Wir als LINKE hoffen auch, dass die Beratungen zum Haushalt 2022 so verlaufen, dass außerparlamentarische Akteur:innen - gerade auch solche in der praktischen und politischen Kinder- und Jugendarbeit - nicht unter Folgen einer Nothaushaltsführung oder gar Mittelkürzungen zu leiden haben. Denn gerade angesichts der Pandemie-Situation und ihrer Folgen für die jüngeren Menschen ist diese Kinder- und Jugendarbeit besonders wichtig.“