Keine Zustimmung zum Bundesteilhabegesetz

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Angesichts der bevorstehenden Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes kritisiert Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der LINKE-Landtagsfraktion, die geplanten Regelungen: „Das Gesetz zielt in erster Linie auf Kostenbegrenzung ab und nicht darauf, Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen; es wird den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention nicht gerecht.“

Die Linksfraktion unterstützt durch ihre heute stattfindende Aktuelle Stunde die Forderungen der Landesregierung im Bundesrat auf Nachbesserungen des Gesetzentwurfes und damit für die Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung im Sinne einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung.
Hintergrund: Mit dem Bundesteilhabegesetz soll durch eine große sozialpolitische Reform die UN-Behindertenrechtskonvention in den Alltag umgesetzt werden. Damit sollen mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf bleibt aber hinter diesen Ansprüchen weit zurück.

„Neben wenigen positiven Regelungen, wie der Einführung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen und der Einsetzung von Frauenbeauftragten in Behindertenwerkstätten, überwiegen die Nachteile im Gesetzentwurf. So wird weiterhin ein Teil des Einkommens auf die Hilfen angerechnet und das Teilhabegeld nicht eingeführt. Anspruchsberechtigte erhalten künftig nur Leistungen, wenn sie in fünf von den im Gesetz festgelegten neun Lebensbereichen für eine Leistungsberechtigung dauerhaft Unterstützung benötigen. Der Gesetzentwurf weist noch erheblichen Nachbesserungsbedarf auf, um das Selbstbestimmungsziel auch wirklich zu erreichen“, so Karola Stange.