Kampf gegen Zwangsverrentung lohnt sich
Wie aktuellen Medienberichten zu entnehmen ist, häufen sich inzwischen die erfolgreichen Widersprüche gegen das Ansinnen der Zwangsverrentung durch die Jobcenter. Karola Stange, Sozialpolitikerin der Linksfraktion, fordert auch deshalb alle Betroffenen auf, ihre Möglichkeiten zu prüfen: „Die Regelung zur Zwangsverrentung bedeutet für die Betroffenen lebenslange Rentenabzüge. Wer sich nicht wehrt und in die Zwangsrente geht, hat damit Einbußen an den in seinem Erwerbsleben erworbenen Ansprüchen. Hier sollten alle Menschen, die entsprechende Aufforderungsbescheide vom Jobcenter erhalten, aktiv werden, um der drohenden Altersarmut wenigstens ein stückweit zu begegnen.“
Die aktuelle positive Entwicklung begann mit einem Urteil vom 21.02.2014 des Sozialgerichtes Dresden (Az.: S28 AS 567/14 ER), welches feststellte, dass die Jobcenter vor einer entsprechenden Aufforderung das zukünftige Rentenniveau der Betroffenen zu prüfen hätten. Offensichtlich lässt dies auch in aktuellen Fällen, die Frau Stange aus ihrer Bürgersprechstunde bekannt sind, die Jobcenter nicht länger unbeeindruckt. Umso unverschämter wirkt auf Frau Stange die Antwort des Thüringer Wirtschaftsministeriums auf ihre Kleine Anfrage (<media 24158 _top external-link-new-window>s. Anlage</media>), die im August 2014 nur formal beantwortet wurde. „Seit über einem Jahr entfaltet das Thema Zwangsverrentung seine unheilvolle Wirkung. Das Wirtschaftsministerium beruft sich jedoch weiterhin auf seine Ahnungslosigkeit. In der Antwort auf meine Anfrage wird gesagt, die von mir beschriebene Presseinformation sei nicht identifizierbar, gleichzeitig wird sie in der Fußnote ausgewiesen. Für mich ist das ein unhaltbarer Zustand, wie sowohl mit den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Abgeordneten umgegangen wird.“
Für Frau Stange steht deshalb fest, welche Schlussfolgerungen aus dem Scheitern der Zwangsverrentung im SGB II zu ziehen sind. „Der § 12a (2) SGB II muss im Rahmen der anstehenden Novellierung des Sozialgesetzbuchs ersatzlos gestrichen werden. Menschen gegen ihren Willen in die Rente zu schicken, um in erster Linie die Arbeitsmarktstatistik zu schönen, muss endlich der Vergangenheit angehören“, erklärt die Sozialpolitikerin.
- <media 24158 _top external-link-new-window>Kleine Anfrage "Zwangsverrentung" nach § 12a SGB II in Thüringen 2012 bis 2014"</media>
