Güngör begrüßt neue Corona-Arbeitschutzverordnung des Bundes

Lena Saniye Güngör, Philipp Weltzien
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Zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, die ab heute gilt, erklärt Lena Saniye Güngör, arbeits- und gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Thüringer Landtag: „Ziel muss es sein, die Infektionsrate gesamtgesellschaftlich und damit auch in der Arbeitswelt möglichst niedrig zu halten. Die neue Arbeitsschutzverordnung bemüht sich um Schritte hin zu einer höheren Impfquote, die wiederum auch zu mehr Sicherheit im Betrieb führt.

Besonders positiv hervorzuheben ist die sogenannte Impfunterstützungspflicht, die es Arbeitnehmer*innen erlaubt, sich während ihrer Arbeitszeit impfen zu lassen sowie die Aufforderung an Arbeitgebende, innerbetriebliche Informationskampagnen zu fördern und arbeitsschutzrechtliche Unterweisungen umzusetzen. Eingefügt wurde in der Arbeitsschutzverordnung in §2 Absatz 1 zudem Folgendes: „Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen.“ Laut Güngör ist diese ´Kann-Formulierung´ ein angemessener Kompromiss, der die gewerkschaftlichen Bedenken bezüglich des Schutzes der gesundheitsbezogenen Daten von Arbeitnehmer:innen berücksichtigt.

Philipp Weltzien, Sprecher für Datenschutz, ergänzt: „Wichtig ist, dass die Herausgabe der sensiblen privaten Daten auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht. Arbeitnehmer:innen dürfen keine negativen Auswirkungen erfahren, wenn sie ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung wahrnehmen. Die Offenlegung von gesundheitsbezogenen Daten erfordert ein hohes Maß an Vertrauen und darf daher keinesfalls erzwungen werden.“