Genitalverstümmelung als Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufnehmen!
Anlässlich des internationalen Tages gegen Genitalverstümmelung am morgigen 6. Februar sagt Karola Stange, Gleichstellungspolitikerin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Weibliche Genitalverstümmelung findet nicht nur auf anderen Kontinenten statt. Auch in Deutschland sind Mädchen dem Risiko ausgesetzt, dass heimlich ihre Genitalien verstümmelt werden, auch hierzulande leiden viele an den Folgen.“ Hiervor dürften Politik und Gesellschaft nicht die Augen verschließen.
Entscheidend sei, dass betroffene Frauen kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner hätten, die sie medizinisch und psychologisch betreuen könnten. „Viele Ärzte, Sozialarbeiter, Psychologen, Lehrer oder auch Polizisten sind aber gar nicht in der Lage, damit umzugehen, weil sie nicht darauf vorbereitet werden“, stellt Karola Stange fest. Deshalb schließe sich DIE LINKE den Forderungen von Terre des Femmes an, dieses Thema in die jeweiligen Ausbildungsgänge mit aufzunehmen und die Integrationskurse so zu gestalten, dass Migrantinnen und Migranten über ihre Rechte und über Hilfsangebote informiert würden.
Außerdem müsse Genitalverstümmelung als eigener Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. „Wenn sie als Menschenrechtsverletzung unter Strafe gestellt ist, kann diese Praxis auch in Deutschland verfolgt und geahndet werden“, sagt die Frauenpolitikerin. Wichtig sei auch, dass Frauen, die nach Deutschland flüchten, einen verlässlichen Aufenthaltsstatus bekämen. „Frauen, die in ihrem Herkunftsland keinen Schutz vor Genitalverstümmelung erhalten, weil es dort nicht verboten ist oder nicht verfolgt wird, müssen hier in Sicherheit sein“, fordert Karola Stange.
Weitere Informationen dazu sind auf der Internetseite von Terre des Femmes zu finden: www.genitalverstuemmelung.de
