Fortführung des Landesblindengeldes wird gesichert
„Es ist eine wichtige Maßnahme, das Thüringer Blindengeldgesetz zu entfristen, damit blinde Menschen in Thüringen auch weiterhin einen Nachteilsausgleich bekommen“, sagt Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der LINKEN Landtagsfraktion. Sie verweist dabei auf die dem Landtag zugestellte Unterrichtung zum Referentenentwurf der Landesregierung.
Das Thüringer Blindengeldgesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft, verbunden mit der Folge, dass die Zahlung der monatlichen Geldleistungen eingestellt werden müsste. Mit der Entfristung der gesetzlichen Regelungen sei eine lückenlose Fortzahlung möglich, so die Abgeordnete weiter.
Sie sei zudem „zuversichtlich, dass die Erhöhung des Blindengeldes in Thüringen und die Einführung eines Nachteilsausgleichs für gehörlose und taubblinde Menschen im nächsten Jahr in Angriff genommen und die entsprechenden rot-rot-grünen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag schrittweise umgesetzt werden“, so Stange abschließend.
