EuGH-Urteil weist in richtige Richtung – weitere Antidiskriminierungsarbeit aber dringend nötig
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Problem des Ausschlusses von homosexuellen Männern von der Blutspende weist in die richtige Richtung, aber weitere konkrete Antidiskriminierungsarbeit bleibt auch bei diesem Thema dringend notwendig“, so Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der LINKE-Fraktion.
„Das Urteil stellt klar, dass ein ‚Generalverbot‘ eine unzulässige Diskriminierung darstellt, und es verpflichtet die Gesetzgeber und Behörden auf Ebene der EU-Mitgliedsstaaten zu einem besonders verantwortungsvollen Umgang mit diesem Gestaltungsspielraum des Urteils. Auch Bund und Länder in Deutschland sind damit aufgerufen, das Verbot auf den Prüfstand zu stellen. Es muss eine Lösung herauskommen, die zwar soviel Schutz wie nötig, aber für Schwule so viel Handlungsfreiheit wie möglich bietet“, sagt Frau Stange.
Es sei nun notwendig, unter Hinzuziehung von Interessenvertretungen und Sach- und Fachverstand aus der Praxis, die bisherigen diskriminierenden Vorschriften zu überarbeiten. „Die Situation in Deutschland sollte sich dem Modell der Länder anpassen, die schon vor dem EuGH-Urteil bewusst auf ein solches Verbot verzichtet haben“, so die LINKE-Gleichstellungspolitikerin, die ankündigt, dass sich die Fraktion mit eigenen Vorschlägen an der Reform beteiligen wird.
