Einsatz der Bodycam bei Thüringer Polizei sofort technisch machbar

Sascha Bilay
InneresPresseSascha Bilay

Anlässlich der heutigen Innenausschuss-Sitzung erklärt Sascha Bilay, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag: „Der Einsatz der Bodycam bei der Thüringer Polizei ist auch mit einem Mechanismus zum automatischen Aufzeichnen der Kamerabilder sofort technisch möglich. Wir haben uns bei der Gesetzesänderung dafür entschieden, nachdem mehrere Herstellerfirmen auf die Serienreife ihre Produkte und den Einsatz bei anderen Polizeien weltweit hingewiesen haben.“

Mit der im Gesetz verankerten Funktion des automatischen Auslösens beim ziehen der Schusswaffe entscheiden nicht ausschließlich die Beamten selbst, ob die Kamerabilder aufgezeichnet werden oder nicht. Damit werden Polizistinnen und Polizisten in Not-Situationen handlungsfähiger, weil sie sich direkt auf den Polizeieinsatz konzentrieren können. Die technische Serienreife haben mehrere Herstellerfirmen bereits 2022 in der Beratung des Innenausschusses deutlich gemacht. Im heutigen Ausschuss wurde erneut deutlich, dass die erforderliche Technik ab heute marktfertig verfügbar sei. „Dem Einsatz der Technik stehen also keine technischen Hürden entgegen. Allenfalls müssen interne Dienstanweisungen und Konzeptionen innerhalb der Polizei angepasst werden, was aber unabhängig von der generellen Frage der Beschaffungsmöglichkeit zu sehen ist“, unterstreicht der LINKE Innenexperte Bilay.

Ein Hersteller, der während der Gesetzesberatung vor zwei Jahren beteiligt wurde, sei auch der Hersteller von Bodycams gewesen, der bei den Polizist:innen den größten Zuspruch im Testversuch fand. Der Mechanismus zum Selbstauslösen der Kamera sei bereits seit 2018 marktreif verfügbar und komme sowohl innerhalb Europas als auch weltweit zum Einsatz. Weitere Anbieter würden inzwischen ihre Produkte ebenfalls auf dem Weltmarkt anbieten. „Wir wären also inzwischen in der komfortablen Lage, zwischen verschiedenen Produkten und Herstellern auszuwählen. Dass dabei Thüringen das erste Bundesland mit einer gesetzlichen Regelung ist, kann nicht als Grund für eine Verhinderung der Ausrüstung gelten“, mahnt der Parlamentarier.

Zur Ausmusterung der bereits beschafften Körperkameras weist Bilay darauf hin, dass vom Hersteller ein technischer Defekt angezeigt worden sei. Konkret würden die Akkus der Geräte heiß laufen und sich Polizist:innen der Gefahr aussetzen, Verbrennungen zu erleiden. Vor dem gleichen Problem stünden auch die Polizeien in Nordrhein-Westfahlen und Baden-Württemberg. „Es ist deshalb begründet nachvollziehbar, dass diese Geräte aus dem Verkehr gezogen würden. Wenn Thüringen zukunftsfest auf Bodycams bei der Polizei setzen will, dann geht das nur mit einer technischen Zusatzausrüstung zum automatisierten Aufzeichnen. Alles andere wäre ein Verstoß gegen das geltende Gesetz“, betont abschließend Sascha Bilay.