Datenschutzüberprüfung zu Maßregelvollzugspraxis nicht ignorieren!
Ohne die Ergebnisse der datenschutzrechtlichen Prüfung des Landesbeauftragten abzuwarten, hat heute die Mehrheit im Sozialausschuss eine Empfehlung zur Zugangskontrolle bei Besuchern in Einrichtungen des Maßregelvollzugs verabschiedet. "Dieses Vorgehen ist dem Thema nicht sachdienlich und stellt im Übrigen auch eine Missachtung der Fachkompetenz des Landesdatenschutzbeauftragten dar", kritisiert Karola Stange, Sozialausschuss-Mitglied der LINKEN und stellvertretende Vorsitzende der Strafvollzugskommission, mit Blick auf die Sitzung des Ausschusses.
Durch Beschwerden von Betroffenen wurde dem Landtag bekannt, dass in bestimmten Maßregelvollzugseinrichtungen Besucherinnen und Besucher generell Urin- und Speichelproben zur Untersuchung auf Drogenkonsum abgeben müssen. "Das ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeits- und Grundrechte der betroffenen Besucher, der so nicht stattfinden darf. Schließlich gibt es dafür keine rechtliche Grundlage", betont Stange.
Die LINKE-Abgeordnete hatte den Landesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet und um eine Überprüfung dieser problematischen Praktiken gebeten. Dieser teilte vor einigen Tagen mit, schon die ersten Schritte einer solchen Datenschutzprüfung eingeleitet zu haben. "Es ist schon skandalös, wenn Besucher des Maßregelvollzugs faktischen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt werden und unter einen problematischen und diskriminierenden Generalverdacht gestellt werden", betont Frau Stange. Sie fordert deshalb auch mit Blick auf einen von Landesregierung angekündigten Gesetzentwurf zum Maßregelvollzug eine klare Regelung zum Verbot solcher Testpraktiken.
"Die LINKE wird die kommenden Wochen nutzen, um auf eine grund- und datenschutzrechtlich korrekte Lösung des Problems ,Testzwang' zu drängen", so LINKE-Sozialpolitikerin Stange abschließend.
