Datenschutz ist Grundrecht – zur Vorstellung des Berichts zum Datenschutz

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Katharina König, Sprecherin für Datenschutz der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt zur heutigen Vorstellung des Tätigkeitsberichts zum Datenschutz durch Lutz Hasse, Landesbeauftragter für den Datenschutz: „Allein der Umfang des Berichts für 2014 und 2015 macht sowohl das ständig wachsende Aufgabenfeld des Datenschutzbeauftragten und seiner MitarbeiterInnen als auch eine wachsende Sensibilisierung im Bereich Datenschutz offensichtlich. Für die akribisch geleistete verantwortungsvolle Arbeit bedankt sich die Linksfraktion ausdrücklich.“

„Umfang und Inhalt sind jedoch auch eindrucksvoller Ausdruck dafür, dass ein ausreichendes Verständnis für den Datenschutz in Thüringen nicht durchgängig vorhanden ist. Dieser wird oftmals eher als lästiges Übel, denn als notwendige Umsetzung eines verfassungsrechtlich garantierten Grundrechts angesehen“, so die Abgeordnete.
König weist darauf hin, dass der Datenschutz alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens umfasst: von Videoüberwachung über Fingerabdruckscanner, Festplatten, die persönliche Daten enthalten und ohne umfassende Datenlöschung entsorgt werden, bis hin zu Adressdatenerfassung und -verwertung durch Firmen und Kommunen.
„Daten bedeuten Geld und bilden im digitalen Zeitalter zunehmend die Grundlage diverser Geschäftsmodelle. Oft fehlt die notwendige Sensibilisierung für einen datenschutzgerechten Umgang mit eigenen oder fremden Daten bei privaten NutzerInnen, bei Firmen und Kommunen. Die umfangreiche Beratungstätigkeit der Datenschützer unter anderem zum datenschutzgerechten Umgang in Krankenhäusern, aber auch die Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz, um entsprechende Weiterbildungsmodelle für LehrerInnen zu entwickeln, bilden eine entscheidende Grundlage für eine datenschutzgerechte Gesellschaft“, so König.
Angesichts der Vielzahl von Posteingängen und Beratungsfällen (15163 Posteingänge im Jahr 2015), ständig wachsender Zuständigkeit, aber auch der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung sei die Behörde einer zunehmenden Arbeitsbelastung ausgesetzt, die bereits im Datenschutzbeirat thematisiert wurde.
„Unsere Aufgabe wird sein, in den Haushaltsberatungen für die Jahre 2018/ 019 darauf zu achten, dass der Datenschutzbeauftragte auch zukünftig umfassend als Schutz- und Beratungsinstanz für die Interessen Bürgerinnen und Bürger tätig sein kann und ihm die dafür notwendigen Sachmittel und Personalstellen zur Verfügung stehen“, so Katharina König.

Der Datenschutzbericht für die Jahre 2014 und 2015 steht auf der Website des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum download bereit.