CDU missachtet verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Wahl der Kontrollkommission

Steffen Dittes
PresseSteffen Dittes

„Mit der erneuten Nichtwahl des Innenausschussvorsitzenden Sascha Bilay (DIE LINKE) in die Parlamentarische Kontrollkommission verabschiedet sich die CDU-Fraktion endgültig aus der gemeinsamen Verantwortungswahrnahme der demokratischen Fraktionen für das Funktionieren der gesetzlich vorgeschriebenen parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Steffen Dittes.

Bemerkenswert sei dabei, dass die zugrunde liegende gesetzliche Regelung durch das Parlament als Ergebnis eines Mediationsverfahren erst im vergangenen Jahr neu geregelt wurde und die Wahl von drei Vertreter:innen der Opposition und zwei Vertreter:innen der Regierungsfraktionen als Voraussetzung für die Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission zwischen den vier Fraktionsvorsitzenden verabredet war. „Wenn nun der CDU-Fraktionsvorsitzende öffentlich meint, der vorgeschlagene Sascha Bilay war durch die CDU abzulehnen, weil dieser ein ‚strammer Parteisoldat‘(1) sei, ist dies – ganz gleich, was damit ausgedrückt werden soll – ein entschieden zurückzuweisender Diskreditierungsversuch. Sascha Bilay solle als anerkannten Ausschussvorsitzenden und Innenpolitiker so die Kompetenz und Fähigkeit, die parlamentarische Kontrolle auszuüben, abgesprochen werden. Die Äußerung Voigts ist aber vor allem das öffentliche Eingeständnis, den verfassungsrechtlichen Maßstab bei der Wahl von Mitgliedern der Kontrollkommission zu missachten“, so Steffen Dittes.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat im Oktober 2020 klargestellt(2), dass Artikel 59 Abs. 2 der Thüringer Verfassung den Thüringer Landtag verpflichte, Wahlvorschläge für die Kontrollkommission nicht aus sachwidrigen Gründen abzulehnen. Viel mehr bedürfe es sachlich „belegte Argumente gegen die Geeignetheit und Vertrauenswürdigkeit einzelner“. Auch andere Verfassungsgerichte verwiesen darauf, dass ablehnende Wahlentscheidung aus anderen Gründen als die der fehlenden fachlichen Eignung oder der fehlenden Vertrauenswürdigkeit sachwidrig seien.(3)(4)

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1www.sueddeutsche.de/politik/landtag-erfurt-verfassungsschutzkontrolle-linke-stellt-erneut-bilay-auf-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230419-99-372345

2 ThürVerfGH 106/20

3 SächsVerfGH, SächsVBl. 1996, 90 (93);

4 Gutachten Wissenschaftl. Dienst Thüringer Landtag 4/20 (DS 7/1524)