Blinde und Sehbehinderte brauchen angemessenen Nachteilsausgleich

PresseKarola StangeBehindertenpolitik

Anlässlich der bundesweiten Woche des Sehens vom 8. bis 15. Oktober erinnert Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, an die andauernde Forderung nach einem bundeseinheitlichen Blindengeld.

„Zur Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben brauchen blinde und sehbehinderte Menschen einen angemessenen und bedarfsorientierten finanziellen Nachteilsausgleich. Es ist unverständlich, dass Thüringen bei der Höhe des Blindengeldes immer noch an drittletzter Stelle im Ländervergleich steht“, betont die Abgeordnete und verweist darauf, dass in Thüringen ein blinder Mensch monatlich 270 Euro Blindengeld bekomme, während es z.B. in Bayern 523 Euro seien.
 
Neben einer Novelle des Thüringer Blindengeldgesetzes mit dem Ziel einer Erhöhung des monatlichen Nachteilsausgleiches für Blinde und Sehbehinderte gehe es der Linksfraktion vor allem auch um eine zeitnahe Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Noch immer hat Thüringen hier Nachholbedarf und keinen eigenen Aktionsplan“, kritisiert Karola Stange abschließend.