Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten von fünf auf sechs Prozent anheben
Sie begrüße die "Mainzer Erklärung zur Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt", die die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern heute beschlossen haben, sagt Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, und betont: "Die Erklärung greift unsere Forderung nach einem angemessenen und geeigneten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis von Menschen mit Behinderung auf."
Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern wollen Unternehmen zur verstärkten Einstellung von Schwerbehinderten verpflichten und fordern in der Erklärung deshalb mehrheitlich die Anhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten von derzeit fünf auf sechs Prozent. Zudem sollten Unternehmen, die diese Quote nicht erfüllen, künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Die Höhe der Ausgleichsabgabe sei bislang deutlich zu niedrig.
Sozialministerin Taubert könne nach diesem Beschluss dem Antrag der Linksfraktion im Thüringer Landtag ,GUTE Arbeit für Menschen mit Behinderung' (DS 5/4932) mit gutem Gewissen zustimmen. "Die Forderung an die Landesregierung, im Bundesrat aktiv zu werden, um die weiterhin bestehenden Nachteile für Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am Arbeitsleben zu beenden, haben wir als einen zentralen Punkt in unserem Antrag, der in der nächsten Landtagssitzung beraten wird, aufgenommen. Das System der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe muss umgestaltet und die Mindestbeschäftigungspflichtquote muss wieder von fünf auf sechs Prozent angehoben werden", so Stange abschließend.
