Auch Thüringer CDU muss Diskriminierungsverbot respektieren
Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, übt deutliche Kritik an Äußerungen der Staatskanzlei-Chefin Marion Walsmann.
„Aktivitäten Thüringens zur Durchsetzung der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind gerade keine Schaufensterpolitik, sondern gerade auch mit Blick auf das Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Orientierung aus der Thüringer Verfassung dringend geboten.“ Die LINKE-Gleichstellungspolitikerin fordert daher die CDU auf, endlich die Realitäten und Notwendigkeiten bei diesem Thema zur Kenntnis zu nehmen.
Karola Stange findet es „schockierend“, dass trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz, das eine Klage Thüringens für unbegründet erklärt hatte, der CDU-Teil der Landesregierung offensichtlich immer noch an überholten Rechtspositionen und – noch schlimmer – an einem antiquierten Menschen- und Familienbild festhält.
„Auch die CDU in Thüringen muss zur Kenntnis nehmen, dass aktuelle Umfrageergebnisse belegen: Zirka zwei Drittel der Menschen in Deutschland befürworten die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe bzw. eine Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule.“ Ausgehend von dieser gesellschaftspolitischen Entwicklungssituation müssen nach Ansicht der LINKE-Gleichstellungspolitikerin der Begriff und das Institut der Ehe entsprechend neu ausgestaltet und erweitert werden. Dazu ist nach Ansicht von Karola Stang keine Grundgesetzänderung notwendig, „denn das Grundgesetz selber definiert in seinem Wortlaut die Ehe nicht zwangsläufig als Verbindung von Mann und Frau“.
Abschließend unterstreicht die LINKE-Abgeordnete, „dass sich mit einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften viele Themen, wie Adoption und Behandlung im Steuerrecht, im Sinne der notwendigen vollständigen Gleichstellung lösen lassen.“
