Antrag auf Untersuchungsausschuss als Teil politischer Skandalisierung wenig überraschend

Steffen Dittes
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Zur Ankündigung von CDU und FDP, zu den im Sonderbericht des Rechnungshofes enthaltenen Bewertungen der Besetzung von Staatssekretär:innen und zur Einstellung von Büroleiter:innen, persönlichen Referent:innen und Pressesprecher:innen einen Untersuchungsausschuss einrichten zu wollen, erklärt Steffen Dittes, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE:

„Der Antrag ist nicht überraschend, er ordnet sich ein in die Skandalisierungsstrategie der CDU. Sämtliche Berichte des Rechnungshofes und sämtliche Stellungnahmen der Landesregierung liegen den Abgeordneten vor, bis Ende Mai hat die Landesregierung dem Landtag die Übersendung eines ergänzenden Berichtes und die Beantwortung von weiteren durch die Fraktionen in dieser Woche zugeleiteten Fragen zugesagt“, so Dittes.

Grundlage dafür sei ein in der vergangenen Woche beschlossener Zeitplan im Haushalts- und Finanzausschuss. Um auf der Grundlage sämtliche zur Verfügung stehender Unterlagen die Ernennungen und Einstellung rechtlich zu bewerten, sei ein Untersuchungsausschuss sicher nicht notwendig. 

„Weder CDU noch FDP geht es um eine sachgerechte Bewertung und Transparenz, sondern der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist Teil einer politischen Inszenierung. Das zeigt sich auch darin, dass noch während einer laufenden Sitzung des Landtages eine Sondersitzung des Parlamentes beantragt wird. Hiermit soll offenkundig in der Öffentlichkeit der Eindruck eines außergewöhnlichen Handlungsbedarfes suggeriert werden“, erklärt Dittes.

Unabhängig davon, stellt Dittes klar, sei die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses das Recht einer parlamentarischen Minderheit und nicht infrage zu stellen. „Wenn es der CDU und der FDP in der Sache Ernst ist, dann sollen sie morgen den Antrag auf die Tagesordnung des Landtages setzen. Die dafür notwendige 2/3 Mehrheit wäre durch die Abgeordneten der Koalition gewährleistet“, so Dittes. Ein Untersuchungsausschuss werde insbesondere die Möglichkeit bieten, im Wege der Beweiserhebung nachzuweisen, dass die vom Landesrechnungshof kritisierte und von der Landesregierung als rechtskonform gekennzeichnete Ernennungs- und Einstellungspraxis auf die Regelungen im Beamten- und im Laufbahngesetz aufbaue und unterschiedslos der Verwaltungspraxis seit mehr als drei Jahrzehnten in Thüringen, aber auch der anderer Bundesländer entspreche. Die Koalitionsfraktionen würden diese Fragestellungen als notwendige Untersuchungsgegenstände in die Konstituierung des Untersuchungsausschusses mit einem ergänzenden Antrag einbringen.