Anpassung der Pflegeverordnung bedeutet Verbesserung der Versorgungslage pflegebedürftiger Senioren im Freistaat Thüringen

Ralf Plötner
PresseRalf Plötner

Anlässlich der Anpassung der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO) durch die Thüringer Landesregierung äußert sich Ralf Plötner, Sprecher für Pflege- und Gesundheitspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag wie folgt: „Dass Senioren mit einem Pflegegrad künftig auch Nachbarschaftshilfen aus dem Entlastungsbeitrag über die Pflegekassen finanzieren können, ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgungsstrukturen von Pflegebedürftigen weiter aufzuwerten. Dadurch können Pflegebedürftige länger zu Hause gepflegt werden und die Vergütung der Pflegenden wird auf eine sichere Basis gestellt. Unterstützungsbedarfe werden so unkomplizierter vermittelt.“

Die Anpassung der Verordnung sieht vor, dass zukünftig pflegebedürftige Menschen Personen um Hilfe bitten können, die sie kennen und denen sie vertrauen. Für die Helfenden werden so der Aufwand und die anfallenden Kosten entsprechend entschädigt.

Weiter führt Plötner aus: „86 Prozent der Pflege in Thüringen wird in der Häuslichkeit erbracht und die Nachbarschaftshilfe ist ein wichtiger Teil der Versorgung von Pflegebedürftigten. Gerade der Nahbereich und die unmittelbare räumliche Nähe spielen eine wichtige Rolle bei einer menschenfreundlichen Pflegestruktur, da sich sowohl Pflegebedürftige und Pflegende kennen und ein Vertrauensverhältnis besteht. Für eine Steigerung der erbrachten Unterstützung muss ein Ausbau von Schulungsangeboten durch die Krankenkassen angegangen werden.“