2013 als Jahr des Gedenkens und der Rehabilitierung
DIE LINKE begrüßt, dass die Gedenkveranstaltung für den letzten Rosa-Winkel-Häftling Rudolf Brazda, der aus Thüringen stammte, nach den Plänen der Landesregierung auch dazu dienen soll, an alle Menschen zu erinnern, die in Thüringen wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert und verfolgt worden sind. "Es müssen aber weitere Schritte folgen. Das Jahr 2013 muss zum Jahr des Gedenkens und der Rehabilitierung für Menschen werden, die wegen ihrer sexuellen Identität solchen Repressalien ausgesetzt waren", so Karola Stange, LINKE-Gleichstellungspolitikerin. Das sei auch mit Blick auf das Diskriminierungsverbot notwendig, das als Teil der Thüringer Verfassung in diesem Jahr ebenfalls den 20. Geburtstag feiert.
Die Abgeordnete fordert die Einbeziehung von Organisationen und Verbänden in die Vorbereitungen zur Ehrung "und zwar auf gleicher Augenhöhe". Stange warnt davor, die für den 23. Juni angekündigte Gedenkveranstaltung "von Seiten der Landesregierung zu zerreden und im Zuständigkeitswirrwarr kaputt zu planen". Mehr als peinlich wäre es für Thüringen und die Landesregierung auch, wenn eine solche Gedenkveranstaltung etwaigen Finanzierungsstreitigkeiten zum Opfer fallen sollte. "Das darf unter keinen Umständen geschehen", so Stange. Wichtig sei, dass dieses Gedenken mit weiteren Veranstaltungen in den nächsten Jahren verstetigt wird. Die Linkspolitikerin zeigt sich nach einer ersten Befragung der Landesregierung skeptisch hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und den Chancen für das Gelingen der Gedenkveranstaltung, "denn die Antworten der Landesregierung enthielten leider nichts Konkretes. Möglichst bald umfassende Klarheit über den aktuellen Stand der Vorbereitungen herzustellen, ist also dringend notwendig", so Stange, die nun eine entsprechende detaillierte Anfrage an die Landesregierung eingereicht hat, die im kommenden Januar-Plenum des Landtages beantwortet werden soll. Die LINKE-Gleichstellungspolitikerin möchte unter anderem Informationen über die inhaltlichen Planungen, die Veranstaltungsteilnehmer, die finanzielle Absicherung der Veranstaltung und die Einbeziehung von Organisationen und Verbände in die Vorbereitung.
"Die Gedenkveranstaltung muss auch Ausgangspunkt für konkrete Initiativen der Landesregierung zur Rehabilitierung von Lesben und Schwulen sein, die in der Vergangenheit von menschenrechtswidriger Diskriminierung betroffen waren, z.B. durch Urteile und Strafen nach § 175 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften", so Stange. Sie fordert, "dass Thüringen bei diesen gleichstellungspolitischen Fragen nicht wie bei der Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zum Schlusslicht werden darf".
