Gute Arbeit in der Wissenschaft

Unsere PolitikWissenschaft-Forschung

Mit den Social Media Kampagnen unter den Hashtags #ichbinhanna, #ichbinreyhan und #TVStud haben (studentische) Beschäftigte an den Hochschulen bundesweit auf ihre Situation aufmerksam gemacht und ein Ende des Befristungswahns gefordert. Alle an den Hochschulen Arbeitenden brauchen Planungssicherheit, Karriereperspektiven und ausreichend Zeit - dann werden auch Lehre und Forschung gestärkt. Gute Arbeit bedeutet am Ende auch Gute Lehre und Gute Forschung.

Wir haben seit 2014 gemeinsam mit unseren Koalitionspartner:innen Maßnahmen für Gute Arbeit an den Hochschulen ergriffen. Mit dem neuen Thüringer Hochschulgesetz haben wir die Hochschulen verpflichtet, verbindliche Rahmenvorgaben für Gute Arbeit für alle Beschäftigten zu erlassen. Statt dem Lehrstuhlprinzip können Departmentstrukturen eingerichtet werden. Wir haben Regelungen für mehr Familienfreundlichkeit und Gleichstellung im Sinne der Beschäftigten festgeschrieben. Lehrkräfte für besondere Aufgaben an den Fachhochschulen erhalten den gleichen Lohn wie ihre Kolleg:innen an den Universitäten. Wir haben für eine bessere Vergütung der Lehrbeauftragten den Weg bereitet.

Wir unterstützen den wissenschaftlichen Nachwuchs durch die gesetzliche Verankerung der Promovierendenvertretung und verbindliche Qualifizierungsvereinbarungen. Studentische Beschäftigte haben seit 2019 die Möglichkeit einen Assistent:innenrat zu gründen, um ihre Belange im Personalrat und gegenüber der Hochschule einzubringen. Als eines von wenigen Bundesländern ist es uns in Thüringen gelungen, die Zielsetzung in die Verpflichtungserklärung des Landes mit dem Bund einfließen zu lassen, den Anteil des dauerhaft beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten Hochschulpersonals bis zum Jahr 2027 von derzeit 58 Prozent auf mindestens 65 Prozent zu steigern.