Armutsbekämpfung

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Seit Jahren wächst die Schere zwischen Arm und Reich. Während das private Vermögen einzelner Weniger stetig weiter wächst, nimmt die Armutsgefährdung deutschlandweit stetig zu. Im Jahr 2021 lag die Armutsgefährdungsquote in Thüringen bei 19 Prozent (aktualisierter Paritätischer Armutsbericht 2022). Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und die hohe Inflationsrate seit 2022 befeuert diese Entwicklungen. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche, Alleinerziehende und Rentner:innen mit niedriger Rente. Die Landespolitik allein kann diesen Entwicklungen nur begrenzt entgegensteuern.

Seit 2014 haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartner:innen viel daran gesetzt, eine leistungsfähige soziale Infrastruktur abzusichern und die soziale Teilhabe der Menschen über alle Altersschichten im Freistaat zu ermöglichen. Wir haben im Zuge der Energiekrise 2022 einen Härtefallfonds eingerichtet, für Haushalte, die aufgrund der Krise in existenzielle Not geraten. Auf Antrag können diese eine einmalige finanzielle Hilfeleistung zur Entlastung erhalten. Weiterhin haben wir aufeinander aufbauende Förderprogramme für in Not geratene Menschen in Thüringen eingeführt und im Haushalt den Thüringer Kommunen Mittel für Maßnahmen zur Armutsprävention zur Verfügung gestellt.

Mit Blick auf die Bundesebene greifen die Ansätze zur Armutsbekämpfung zu kurz: Das von der Ampelkoalition neu geschaffene Bürgergeld, welches seit Anfang 2023 Hartz IV ersetzt, ist letztlich nur eine abgeschwächte Form der alten Sozialsicherung. Als LINKE setzen wir uns deshalb dafür ein, dass Schutz vor Armut und eine Sicherstellung der sozialen Teilhabe aller Ziel und Ausgangspunkt sein müssen. Das bedeutet eine bedarfsdeckende, individuelle und sanktionsfreie Mindestsicherung, die sich wie folgt auszeichnet:

  • Sanktionsfreiheit;
  • Regelsätze sind bedarfsgerecht um mindestens 200 Euro zu erhöhen, wie dies die Sozialverbände fordern;
  • Angemessenheit bei Heizkosten muss nach Verbrauch und nicht nach Preis vorgenommen werden;
  • Anerkennung der Stromkosten als Teil der Wohnkosten.

Die Kindergrundsicherung in der jetzigen Form reicht nicht aus, denn es fehlen folgende Aspekte:

  • Finanzielle Unterstützung zur Bekämpfung monetärer und materieller Armut

niedrigschwellige, wohnwortnahe und möglichst barrierefreie infrastrukturelle Angebote (z. B. ÖPNV; Jugendeinrichtungen), um die Teilhabe abzusichern.