Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz (2. ThürErstSchKiG)

Daniel Reinhardt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3579

 

Solidarisch durch die Krise: Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen – kam da schon wieder von Ihnen aus der AfD-Fraktion, dass Sie sich nicht angesprochen gefühlt haben? Das finde ich ja immer sehr verwunderlich, wenn man die demokratischen Fraktionen begrüßt, dass Sie sich dann immer aufregen, dass Sie nicht angesprochen werden. Das sagt, glaube ich, mehr über Sie aus als über die Begrüßungsformel.

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Reden Sie zum Thema!)

 

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Erzieherinnen, liebe Eltern, liebe Familien! Heute sprechen wir erneut über das Erstattungsgesetz für die Gebühren einer nicht in Anspruch genommenen Bildungs- oder Betreuungsleistung in unseren Kindergärten, in den freien Schulen oder an unseren Horten. Ich bin mir sicher, dass die Kämmerer unserer Landkreise und Kommunen auch diesen Redebeiträgen hier aufmerksam folgen können, denn sie sind nämlich bisher schon auf Grundlage unseres Gesetzes in Vorkasse gegangen oder aber auch die Träger, die die Gebühren für die Familien und Eltern erstattet oder verrechnet haben.

 

Wir stehen dafür und standen dafür, nicht nur im März dieses Jahres, als wir dieses Gesetz beschlossen haben, sondern auch schon im Vorjahr, als wir es pauschal mit der Gebührenerstattung beschlossen haben, dass wir Familien in der Krise entlasten wollen. Genau um diese Entlastung der Familien in der Krise geht es auch heute und erneut in unserer Anpassung des Gesetzes. Sie ist notwendig geworden, weil sich die Bundesregierung endlich durchgerungen hatte, eine Bundesnotbremse zu arrangieren und beispielsweise im Bereich der Kindergärten die Anordnung erlassen hatte, dass ab einer Inzidenz von 165 die Kindergärten geschlossen wurden, und damit unsere Landesanordnung eben nicht mehr trug.

 

In unserem Gesetz, welches wir im März dieses Jahres beschlossen hatten, zielen wir allerdings nur auf landesrechtlich oder kommunalrechtliche Schließungen und Anordnungen ab. Damit nun jene Kommunen und Kreise und eben die dort wohnenden Eltern, die von dieser Bundesanordnung ab der Inzidenz von 165 betroffen sind, auch in den – ich sage mal – aus unserer Sicht berechtigten Anspruch kommen, von ihren nicht in Anspruch genommenen Kosten für die Bildung und Betreuung zu profitieren, wollen wir dieses Gesetz ändern. Wir wollen es deswegen ändern, weil für uns Bildung eine wesentliche Sache für die Zukunft ist, in der wir leben wollen, und weil wir es als gerecht empfinden.

 

Deshalb ist es relativ einfach. Wir fügen die beiden Worte „bundes- oder“ ein. Damit haben wir bundes- und landesrechtliche Vorgaben und dann kann diese Erstattung dieser Mindereinnahmen stattfinden und direkt bei den Familien hier in Thüringen ankommen.

Bildung ist uns nicht nur in der Corona-Zeit wichtig. So erlauben Sie mir zumindest den Kommentar, dass wir als Linke ja für die Gebührenfreiheit in den Kindergärten per se stehen. Hätte man es schon komplett für die fünf Kindergartenjahre durchgeführt, hätte es dessen gar nicht bedurft. Auch so, sage ich, sollte es in Zukunft ein wichtiges Ziel sein, die Gebührenfreiheit für unsere Kindergärten fortzuführen. Nun aber beantrage ich die Ausschussüberweisung an den Bildungsausschuss und hoffe auch dort auf ein verkürztes Verfahren, sodass wir noch in dieser Legislatur schnell die Refinanzierung auch aufgrund bundesrechtlicher Anordnungen durchführen können. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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