Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes 1/3
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6963
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Änderung des Waldgesetzes stand nicht im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün, als dieser Koalitionsvertrag verabschiedet wurde. Nun bringen die Koalitionsfraktionen kurz vor Ende der Legislaturperiode trotzdem einen Waldgesetzentwurf hier in erster Lesung ein. Ich denke, da ist es notwendig zu erklären, warum das passiert.
Ein wesentlicher Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts bezüglich der Waldgenossenschaften vom 4. April 2018, das es erforderlich machte, dass es neue Bestimmungen zum Gemeinschaftseigentum der Mitglieder von Waldgenossenschaften gibt, da mit diesem Urteil diese Waldgenossenschaftsanteile nicht mehr handelbar waren und hier neue Regelungen getroffen werden mussten.
Ich möchte in dem Zusammenhang einen ganz herzlichen Dank auch an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geben, das in sehr umfangreicher Arbeit hier einen komplizierten Regelungstatbestand mit bearbeitet hat und uns hier unterstützt hat, heute eine solche Regelung vorzulegen, die aus meiner Sicht die Probleme der Waldgenossenschaften wirklich lösen kann, ohne dass es hier allzu große Schwierigkeiten gibt.
Wir hatten weiterhin in dieser Legislatur das Problem zu verzeichnen, dass gerade auch aufgrund der Lage an den Finanzmärkten die Bodenspekulation immer mehr zugenommen hat. Aus diesem Grund gab es Überlegungen, inwieweit man Umgehungstatbestände des landwirtschaftlichen Vorkaufsrechts, dadurch dass man land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gemeinsam verkauft und dann das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht nicht mehr greift, durch eine analoge Regelung für ein forstwirtschaftliches Vorkaufsrecht beseitigen kann.
Auf der anderen Seite ist es, wenn man sich die Kleinteiligkeit von Waldeigentum in Thüringen ansieht, auch dringend erforderlich, dass zur Verbesserung der Bewirtschaftbarkeit, gerade im kleinen Privatwald, Möglichkeiten der Arrondierung geschaffen werden. Das gab es schon mal in der Vergangenheit im Zusammenhang mit einen forstwirtschaftlichen Vorkaufsrecht. Das ist vor dem Verfassungsgericht angefochten worden und das Verfassungsgericht hat aber klare Wege aufgezeigt, wie ein solches Vorkaufsrecht wieder geschaffen werden könnte. Diesen Weg haben wir mit diesem Gesetzentwurf beschritten.
Ein weiterer Punkt, der zeigte, dass es notwendig ist, das Waldgesetz zu öffnen, ist die Frage des Umgang mit Kommunalwaldverkauf. In der letzten Legislatur hat es den Versuch gegeben, den Verkauf von Kommunalwald gerade zum Zweck der Haushaltskonsolidierung zu verhindern. Dieser Versuch hat nicht wirklich gegriffen. Wir müssen feststellen das auch heute noch solche Dinge in Thüringen an der Tagesordnung sind. Deshalb soll mit dieser neuen gesetzlichen Regelung, wie sie hier von den Koalitionsfraktionen vorgelegt wird, dem Verkauf von Kommunalwald zum Zweck der Haushaltskonsolidierung ein Ende bereitet werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der auch in der Gesetzesnovelle bearbeitet werden soll, ist der Umgang mit der drohenden Borkenkäfermassenentwicklung. Wir hatten im letzen Jahr einen verheerend trockenen Sommer. Im Vorfeld gab es Stürme. Das führte dazu, dass die Borkenkäferaufkommen so hoch sind, wie sie selbst in den Nachkriegsjahren, als große Teile des Thüringer Waldes an einer Borkenkäfermassenentwicklung kaputtgegangen sind, nicht waren. Wir haben also eine Entwicklung zu befürchten, die massive Probleme mit sich bringen wird. Deshalb ist es notwendig, dass der Thüringer Landesforstanstalt Maßnahmen des Forstschutzes auch in erweiterter Form ermöglicht werden. Es ist notwendig, das Handeln unserer Forstleute auf der Fläche zu erleichtern, sodass auch die Frage der Information von Waldbesitzern vor Betreten des Waldes anders geregelt werden muss, als das bisher war und wir müssen auch darüber reden, wie künftig mit Wiederaufforstung und Waldumbau umgegangen wird. Auch das macht der Gesetzentwurf.
Ich will noch zu einem letzten Punkt kommen. Im Verwaltungsreformgesetz hatte die Landesregierung den Versuch gemacht, einen Fehler beim Radfahren im Wald zu heilen. Hier hat es auf der einen Seite in der Vergangenheit ein Verbot gegeben, das ist aber nicht richtig umgesetzt worden. Die Koalitionsfraktionen haben das zum Anlass genommen, Radfahren und Reiten im Wald wieder in einer Art zu regeln, wie sie vor 2003 in Thüringen bereits geregelt waren. Das sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs
(Beifall CDU)
und ich wünsche mir eine gute Debatte zu diesen Punkten, die hier vorgestellt wurden. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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