Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes 3/3
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6963
Einen Satz noch zum Kollegen Primas bezüglich der Frage, an wen das Vorkaufsrecht adressiert sein soll. Die Landgesellschaft haben wir deshalb gewählt, weil sie eine gemeinnützige Siedlungsgesellschaft nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ist. Das ist der Punkt, wo man den Bezug entsprechend hergestellt hat, weshalb das aus meiner Sicht das Erforderliche ist, um diesen Weg zu beschreiten, wie ich ihn dargestellt habe.
Einen zweiten Satz: Ich habe vorhin die Überweisung an den Justizausschuss beantragt, das war ein Versehen von mir, ich dachte, es wäre verpflichtend notwendig, weil es ein Gesetzentwurf der Fraktion ist, mir ist aber gerade gesagt worden, dass das nicht so ist. Also, ich ziehe diesen Antrag zurück. Danke.
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