Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes 2/3
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6963
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Rudy, wie sich Windkraftanlagen tummeln sollen, ist mir schleierhaft. Es steht in dem Gesetzentwurf auch kein Wort von Windkraftanlagen drin.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Noch nicht!)
Aber wir können da gern mit Ihnen noch mal in Zukunft reden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt einen ganz bösen Spruch: Wann ist die deutsche Einheit vollzogen? Wenn der letzte Ostdeutsche aus dem Grundbuch verschwunden ist. – Das ist eine Entwicklung, wozu ich sage, das wollen wir nicht. Wir haben in Thüringen bisher relativ wenig mit dem Phänomen des Land Grabbing zu tun gehabt, weil eben sehr wenig großflächige landwirtschaftliche Flächen zum Verkauf standen. Wir haben in Thüringen ein sehr kleinteiliges Grundeigentum. Der durchschnittliche Waldbesitz liegt bei etwa 1 Hektar pro Eigentümer und beim landwirtschaftlichen Besitz ist es auch so, dass er relativ klein parzelliert ist.
Unsere Agrarbetriebe haben relativ wenig eigene Flächen, die meisten Flächen sind gepachtet. Das heißt, wenn es Landverkehr in Thüringen gibt, wenn Grundstücke verkauft werden, dann ist es im Regelfall so, dass eine Erbengemeinschaft von einem ehemaligen Waldbauern land- und forstwirtschaftliche Grundflächen gemeinsam verkauft. Und das – wenn man sich die Frage Pflege im Moment ansieht – wird häufig notwendig, wenn dann nach dem Versterben eines Angehörigen die Kosten für die Pflege, die er in seinen letzten Lebensjahren brauchte, aufgetrieben werden müssen.
Wer kauft dann solche Flächen? – im Regelfall kein Thüringer, im Regelfall Menschen, die ihr Geld anlegen wollen und die außerhalb Thüringens nicht in land- und forstwirtschaftlichen Bereichen tätig sind. Das ist eine Sache, wozu wir lange darüber nachgedacht haben, was wir hier tun können. Das Problem ist eben, dass das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht gerade dann nicht greift, wenn andere Flächen mitverkauft werden. Und das sind bei den typischen Thüringer Erbengemeinschaften eben forstwirtschaftliche Grundstücke, die mit drin liegen. Die Häuser werden im Regelfall einzeln verkauft.
Das führte zu der Überlegung, ob man nicht parallel zum landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht ein forstwirtschaftliches Vorkaufsrecht in der gleichen Art und Weise schaffen kann. Deshalb steht in diesem Gesetzentwurf nur sehr kurz drin, dass es ein Vorkaufsrecht für die Landgesellschaft geben soll, nachdem das Land und die Gemeinden ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen konnten, wobei man dazu sagen muss, dass Land und Gemeinden nicht das Vorkaufsrecht einfach zum Kauf von Wirtschaftswald wahrnehmen dürfen. Ein kommunaler Forstbetrieb, der gern seine Flächen arrondieren möchte, der seine Bewirtschaftbarkeit durch den Ankauf von benachbarten Waldflächen verbessern möchte, darf das also nicht. Das ist der Punkt, weshalb wir gesagt haben, dann gehen wir den Weg, dass wir sagen, die Landgesellschaft soll forstwirtschaftliche oder landwirtschaftliche Flächen, auf denen auch forstwirtschaftliche Flächen mit liegen, aufkaufen dürfen, um sie anschließend an einen regional ansässigen Land- oder Forstwirtschaftsbetrieb zu verkaufen. Dann wird das Ganze noch mit einem Leitbild versehen für den Fall, dass es mehrere gibt, die Interesse bekunden, damit man sagt, demjenigen, dem es am meisten nützt, demjenigen, wo wir die Bewirtschaftbarkeit am besten herstellen, dem soll das Vorkaufsrecht dann zuteil werden. Das ist nicht einfach. In der zersplitterten Kleinprivatwaldstruktur, die wir haben, ist eine Bewirtschaftbarkeit kaum gegeben. Wenn Flächen unter einem Hektar groß sind, bekomme ich da keinen Unternehmer hin. Zum Teil komme ich nicht einmal auf mein Grundstück, ohne durch das Nachbargrundstück zu fahren. In diesen Fällen würde es uns helfen, weil der bewirtschaftende Waldbesitzer in die Lage versetzt wird zu erkennen, wenn ein Nachbar verkauft, um dann zu sagen: Hier, ich möchte kaufen, um meinen Betrieb zu arrondieren, um die Bewirtschaftbarkeit meiner Flächen herzustellen. Das ist der Hintergrund bei diesem Ansatz, den wir hier pflegen.
Die Alternative dazu: Wir haben Flurneuordnungsverfahren, die über 30 Jahre dauern. Wir haben das in Thüringen getestet. Das ist ein ausgesprochen schwieriger Weg, der ist ausgesprochen teuer. Der kostet uns im Regelfall mehr als der Wald am Ende vom Preis her wert wäre. Meine Damen und Herren, nun hat das Verfassungsgericht sich mit der Frage beschäftigt. Das Verfassungsgericht hat gesagt, das frühere Vorkaufsrecht, was es schon einmal gab, geht so nicht. Es gab früher ein Vorkaufsrecht für den benachbarten Grundstückseigentümer. Aber da hat niemanden interessiert, ob er diesen Wald bewirtschaftet und was er überhaupt macht. Deshalb hat das Verfassungsgericht gesagt, die Zielführung ist zufällig. Es hat gesagt, es ist legitim, ein Vorkaufsrecht zu schaffen, um die Bewirtschaftbarkeit von Wald zu verbessern oder herzustellen, aber die Zielführung war nicht gegeben. Das machen wir jetzt, indem das Vorkaufsrecht für die Landgesellschaft eingeführt wird. Damit wird die Zielführung gewährleistet. Ich denke, dass wir damit dem Verfassungsgericht auch Genüge tun.
Meine Damen und Herren, ich will zu der Frage „Eigentum von Mitgliedern von Waldgenossenschaften“ kommen. Es ist sehr wichtig, dass klar geregelt ist, wer welchen Anteil an einer Waldgenossenschaft hat. Da gibt es im Moment Defizite. Deshalb soll es künftig so sein, dass auf Ersuchen der obersten Forstbehörde oder auf Antrag aus der Waldgenossenschaft die Anlage eines Anteilsbuchs mit Anteilsblättern erfolgt, wo dann ein Bestandsverzeichnis erstellt wird – wer welchen Anteil vom Gesamteigentum, der Gesamthand, hat, wie es hier in diesem doch schon relativ historischen deutschen Antragstext formuliert ist. Es wird gleichzeitig geregelt, dass für den Fall, dass es Einwendungen gegen das neu erstellte Verzeichnis gibt, eine Mitwirkung der Waldgenossenschaften festgeschrieben wird. Es werden Veröffentlichungsregelungen getroffen, damit wir auf einem demokratischen Weg zu einem bestätigten Verzeichnis der Eigentümer der Waldgenossenschaft mit ihren Mitgliedsanteilen kommen, damit wir hier endlich eine Rechtsklarheit bekommen und damit auch diese Anteile wieder handelbar sind. Diese Sache ist sehr dringend. Ich denke, dass mit dem Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, ein guter Weg gegeben ist, um die dringenden Rechtsfragen zu klären.
Ich möchte im nächsten Punkt zum Kommunalwaldverkauf kommen. Ich schaue in die Richtung von Egon Primas. Nachdem eine Regelung im Kommunalrecht weggefallen war, wo von der Kommunalaufsicht Waldverkauf von Kommunen geprüft wurde, und dann die oberste Forstbehörde dabei mit zu beteiligen war, hat die ganze Frage „Prüfung von Kommunalwaldverkauf“ nicht mehr richtig funktioniert. Wir hatten in der letzten Legislatur versucht, das zu heilen, weil wir fraktionsübergreifend gesagt haben, es darf nicht sei, dass Kommunalwald zum Zweck der Haushaltskonsolidierung verkauft wird. Das bedeutet, wenn eine Kommune finanziell nicht mehr kann, dass ihr die Kommunalaufsicht sagen kann, so, jetzt müsst ihr euren Wald verkaufen. Ich bin froh, dass bei Eisenach noch keiner auf den Gedanken gekommen ist. Die haben 700 Hektar Kommunalwald. Das ist ein Vermögen von über 10 Millionen Euro. Wenn Kommunalaufsichten erst sagen, ihr müsst euren Wald verkaufen – ich hatte Bürgermeister, die mir das erzählt haben, da ist ein Brückenbau von den Kosten her aus dem Ruder gelaufen und da hat ihm die Kommunalaufsicht gesagt: Dann müsst ihr Wald verkaufen.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: In Plaue war das! Plaue!)
Sehr schön, Frank. Ja, in Plaue ist das so gelaufen,
(Zwischenruf Abg. Thamm, CDU: Nein!)
obwohl das Waldgesetz schon gesagt hat, dass Kommunalwald nur verkauft werden soll zum Zwecke der Mehrung des Kommunalwalds, nur für den Zweck des Kommunalwalds. Trotzdem hat es diese Fälle gegeben. Unsere gegenwärtige Regelung im Waldgesetz ist diesbezüglich ein zahnloser Tiger. Deshalb diese klare Regelung, denn die ist aus meiner Sicht nicht zu umgehen: Kein Waldverkauf zum Zweck der Haushaltskonsolidierung. Das ist aus meiner Sicht ein klares politisches Bekenntnis.
Meine Damen und Herren, noch mal ganz kurz zu der Frage der Borkenkäferproblematik, weil hier von Marcus Malsch gesagt wurde, hier gäbe es Widersprüche. Ja, wir legen den Vorrang auf Naturverjüngung und wir haben bei Kyrill festgestellt, dass nach drei Jahren gepflanzt wurde und nach fünf Jahren die Naturverjüngung über die gepflanzten Pflanzen weggewachsen ist und die Naturverjüngung war keine schlechte. Auch eine Birke, auch eine Eberesche, die hochkommt im Thüringer Wald, ist erst mal hilfreich, denn sie sorgt auch für eine Bodenverbesserung mit ihrem Laub. Das ist nicht, wie man das früher mal so behandelt hat, Unkraut des Waldes, das sind auch Bäume, die man nutzen kann, und sie liefern eine Basis dafür, dass künftig andere wertvolle Baumarten auf der Fläche wachsen können. Wenn ich nach drei Jahren aber die Vorgabe mache, dass ich bepflanzt haben muss, dann wird in den betriebswirtschaftlichen Abläufen der großen Forstbetriebe diese dreijährige Pflanzung einkalkuliert, und die ist dann unabhängig von der Naturverjüngung durchzusetzen. Das wollen wir nicht mehr.
Die Frage, ob es jetzt ein Widerspruch dazu ist, dass wir die Verpflichtung zur Anlage einer Kultur streichen, Marcus Malsch, kann ich nur mit Nein beantworten. Unser Waldbauziel, das wir gegenwärtig haben, hat nichts mehr mit den Kulturen zu dem Zeitpunkt, wo dieses Waldgesetz geschrieben wurde, was wir jetzt haben, zu tun. Das war noch davon geprägt, dass man einen Kahlschlag gemacht hat, dann hat man wieder einen Wald angepflanzt, so war es früher mal. Wir wollen jetzt einen altersgemischten Wald haben, der viele Baumarten hat und der gleichzeitig auch eine Altersmischung hat. Von der Warte her ist diese klassische Kultur gar nicht mehr Sinn der heutigen Waldbewirtschaftung. Deshalb kann diese Passage gestrichen werden.
Was wir natürlich brauchen, ist, wenn die Naturverjüngung wieder eine reine Fichte ist, dass wir dort eingreifen und sagen, hier muss auch noch ein bisschen was anderes mit rein, zumindest dort, wo die Fichte perspektivisch keine Überlebenschancen hat. Wir müssen den Waldcharakter sichern, sonst werden wir gerade an den Südhängen in einigen Bereichen des Schiefergebirges und anderswo massive Probleme mit Erosionen kriegen, wenn wir den Wald verlieren. Das wird Auswirkungen auf das Kleinklima haben, wir werden mit der Bevölkerung Schwierigkeiten kriegen, wenn uns der Wald hier verloren geht. Dazu besteht dringender Handlungsbedarf.
Ich denke, gerade was die Frage der Finanzierung angeht: Wir müssen es bei der Programmierung des neuen ELER, des neuen Europäischen Fonds, von vornherein mit bedenken, um die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, denn aus der Landeskasse allein können wir das nicht klären, meine Damen und Herren.
Noch ein kurzer Punkt zu dem Hauptstreitthema in der Öffentlichkeit bei unserem Gesetzentwurf, dem Radfahren. Ich will nur noch darauf eingehen, weil das bisher nicht passierte, wie es in anderen Ländern geregelt ist. Die Bayern zum Beispiel: Reiten auf geeigneten Wegen und Straßen, Radfahren genauso. Die Saarländer: das Gleiche. Rheinland-Pfalz: Reiten auf Straßen und Waldwegen. Selbst Hamburg hat solche Regelungen. Viele Bundesländer haben eine solche Regelung, wo das üblich ist. Klar ist, damals war es vor allen Dingen Prinz Michael, der gesagt hat, er will hier eine andere Regelung, weil ihn die Reiter im Wald gestört haben. Die Schäden, die uns in der Ausschussberatung damals vorgehalten wurden, waren Schäden, wo Reiter mitten durch den Wald geritten sind. Das sollen sie nicht und das wollen wir auch nicht. Aber das, was daraus geworden ist, dass Reiten auf geschotterten Wegen stattfinden soll: Wenn man sich mal anguckt, wie sich ein Pferd auf einem geschotterten Weg bewegt, dem tun einfach nur die Füße weh. Das ist der Punkt, weshalb man hier mal darüber nachdenken muss.
Roberto Kobelt ist vorhin auf das Radfahren eingegangen. Ich bin mal den Rennsteig-Radweg langgefahren, eine geschotterte Kurve nach unten. Ich habe dann anschließend beim Naturpark Thüringer Wald – da war ich noch nicht der Vorsitzende – gefragt, wie sich das denn auswirkt. Da wurde mir gesagt: Wir holen hier jede Woche einen raus, der gestürzt ist. Das ist doch nicht vernünftig. Das ist ein Punkt, über den wir einfach auch mal darüber reden müssen. Ich verstehe, dass die Waldbesitzer sagen, es darf sich daraus keine gesonderte Verkehrssicherungspflicht ergeben. Das Urteil, das es gegen einen Förster gegeben hat, der einen Zaun gezogen hat, um einen Aufwuchs einzuzäunen, und da ist ein Radfahrer reingeknallt – das Urteil finde ich auch nicht gut. Aber wir müssen darüber reden, ob wir nicht sagen können, okay, Einzäunungen von Naturverjüngungen und von Anpflanzungen gehören zu waldtypischen Gefahren. Dann könnten wir das aus meiner Sicht ausschließen.
Wir können auch darüber reden, wie breit soll denn der feste Weg sein, der für Radfahren oder Reiten genehmigt wird. Baden-Württemberg hat zum Beispiel Regelungen getroffen, wo sie gesagt haben, zwei Meter Breite, drei Meter Breite. Auch darüber kann man aus meiner Sicht reden. Aber so, wie es jetzt ist, so kann es nicht gelassen werden. Dazu ist aber von den anderen Kolleginnen und Kollegen schon genug gesagt worden. Zu der Frage Waldbrandbeihilfe will ich noch ganz kurz sagen, hier schaffen wir einen Fördertatbestand.
Die gegenwärtige Waldbrandbeihilfe, die aber sagt, 75 Prozent müssen verpflichtend bezahlt werden bis hin zu dem Punkt entgangener Zuwachs, Aufforstungskosten, entgangener Verlust, weil ich das Holz nicht ernten konnte. Also, das ist ein Paket, das für den Landeshaushalt oder die Forstanstalt, je nachdem, wer es gerade bezahlen soll, eine immense Gefahr in sich birgt.
Wir schaffen einen Fördertatbestand, wo wir genau das sagen, was vorhin auch von der CDU kam: Wir müssen sicherstellen, dass deshalb keiner in die Privatinsolvenz rutscht, dessen Unternehmen deshalb nicht kaputtgeht. Das können wir mit der Förderung sicherstellen, aber diese Belastung des Landeshaushalts mit der drohenden Gefahr – wir haben im letzten Jahr in Brandenburg gesehen, wie Waldbrände entstehen, die wir in Deutschland gar nicht mehr für möglich gehalten hätten – die geht aus meiner Sicht nicht. Hier müssen wir auch an die Zukunft unseres Landes denken. Meine Damen und Herren, ich wünsche mir die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und im Justizausschuss und ich hoffe, dass wir ihn in dieser Legislatur noch zu einem guten Ende bringen. Wir brauchen es dringend, zum Beispiel für die Waldgenossenschaften. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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