Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes 1/2

André Blechschmidt
RedenAndré Blechschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5562

 

Danke, Frau Präsidentin. Ich mache es auch wirklich nur stichwortartig. Liberalisierung, Harmonisierung, wirtschaftliche Fragestellung der Medienunternehmen, Vielfalt in Thüringen – das sind die Stichworte. Und ja, ich formuliere es mal bewusst so: Sie haben die Katze aus dem Sack gelassen bei der Liberalisierung. Es geht Ihnen um den wirtschaftlichen Sinn dieser Liberalisierung, um nichts anderes. Die Medienvielfalt ist sozusagen das Nebenprodukt, was gegebenenfalls erhalten werden soll und diese grundlegende Richtung dieses Antrags können die Koalitionsfraktionen nicht mittragen und werden sie auch nicht mittragen. Ich sage es auch in aller Offenheit, wir halten diesen Gesetzentwurf, so wie er strukturiert ist und die Zielrichtung, die er vorgibt, nicht für geeignet, im Ausschuss weiter zu diskutieren. Das will ich ganz ehrlich am Anfang deutlich sagen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Frage Liberalisierung: Die wirtschaftlichen Beteiligungen, die Sie angesprochen haben, muss ich nicht wiederholen, aber ich will natürlich auch deutlich machen – und das haben wir mit der letzten Änderung des Landesmediengesetzes auch vorgenommen –, wir erkennen natürlich die wirtschaftlichen Fragestellungen und Probleme der Medienunternehmen hier in Thüringen. Wir haben uns den Radiostationen zugewandt und haben gesagt, okay, wir wollen keine redaktionelle Zusammenarbeit – das haben wir immer deutlich gesagt –, wir sehen aber durchaus Synergieeffekte, die sie auf verwaltungstechnischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Teil tun können, um wie gesagt – ich wiederhole mich – Synergieeffekte zu erreichen. Das haben wir gesagt, ja, okay, das ist zu tun.

 

Jetzt ist aber die Forderung, dass wir sagen, die Schieflage aus verschiedensten Gründen der Printmedien soll dazu genutzt werden, um hier eine Öffnung der Klausel, der Schutzklausel – so will ich sie mal beschreiben –, der Schutzklausel in der Mediengesetzgebung aufzuheben und zu sagen, nein, hier können sich auch Medien, führende Unternehmen in Thüringen an Radiostationen beteiligen.

Ich weiß nicht, ob Sie mit den Radiostationen gesprochen haben. Ich habe den Eindruck gewonnen aus den Gesprächen heraus, dass das nicht ihr Ziel und ihr Sinn ist, hier eine entsprechende Kooperation einzugehen. Das ist meine Erfahrung gewesen, vielleicht haben Sie andere Erfahrungen gemacht.

 

Was die Harmonisierung angeht: Es wird so ein bisschen versucht deutlich darzustellen, dass man sagt, in anderen Ländern funktioniert doch anderes auch besser und viel umfangreicher. Ich glaube nur, dass man – ich nehme nur ein Beispiel – Nordrhein-Westfalen schlecht mit Thüringen vergleichen kann. Dort eine Liberalisierung vorzunehmen bei der Meinungs- und Medienvielfalt ist etwas ganz anderes als in Thüringen. Thüringen hat eine gute – ich will durchaus auch das Wort in den Mund nehmen – überschaubare Medienvielfalt, aber das möchten wir mit dieser Gesetzesinitiative nicht infrage stellen. Deshalb lehnen wir sie auch ab.

Eine Randglosse ist natürlich nur eine Randglosse, man sollte nicht zu oft in die Vergangenheit schauen. Dieses – Kollege Herrgott hat es gesagt – restriktive Mediengesetz oder – gut, Entschuldigung, war der Kollege Montag – Urheberrecht ist von CDU und FDP geschrieben worden. Erst durch die Koalition, wenn ich das mal so sagen darf, sind jetzt Veränderungen in Form der wirtschaftlichen Möglichkeiten vorgenommen worden.

 

Einen Gedanken auch zu Frau Dr. Bergner: Ich gebe Ihnen recht, natürlich, die Bürgermedien sind ein wichtiges Element in Thüringen, und hier sollte man auch immer entsprechende Förderungen im Blick haben. Die Staatskanzlei hat eine entsprechende Vereinbarung mit der Landesmedienanstalt, um hier Veränderungen vorzunehmen – nur mal als Ergänzung zu dieser Problematik.

 

Summa summarum: Diese Initiative – ich betone noch mal – ist nicht geeignet, um hier die Medienvielfalt, die bescheidene, überschaubare und funktionierende Medienvielfalt in Thüringen zu verbessern und demzufolge lehnen wir die Gesetzesinitiative grundlegend ab. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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