Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

RedenIna LeukefeldWirtschaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4668

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einen schönen guten Morgen. Herr Gumprecht, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das einmal gezählt haben: 13. Ich habe das nicht mehr geschafft im Vorfeld, aber es war sehr viel. Und um es gleich auf den Punkt zu bringen und zu sagen, wie wir uns da positionieren: Wir lehnen das ab, diesen Antrag - ganz klar.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir hatten einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der wurde mit „Gängelei“ bezeichnet; jetzt bezeichnen Sie übrigens die zwei freien Samstage auch als Gängelei. Wir wollten die Ladenöffnung generell begrenzen, meinen, von 6.00 bis 20.00 Uhr wäre okay. Das war hier nicht mehrheitsfähig. Dann sind, wie wir wissen, in letzter Minute sozusagen im Sozialausschuss auf Antrag der Koalition die zwei Sonnabende in das Gesetz gekommen, die haben sich jetzt bewährt. Ich glaube, das Abendland ist weder untergegangen, noch ist es Gängelei.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Aber nur, weil es keiner umsetzt.)


Auch der neueste Akt der Wirtschaftsverhinderung, wie das Herr Barth in der Aktuellen Stunde bezeichnet hat oder - Zitat - „Die Spuren und Schäden im Einzelhandel sind signifikant.“, meine Damen und Herren, das können wir so nicht feststellen. Der ungebrochene Widerstand hält sich auch in Grenzen, Herr Koppe. Es sind 60.000 Beschäftigte im Einzelhandel. Die Einzigen, die Widerstand leisten, sind Arbeitgeber. Aber da das Ladenöffnungsgesetz ein Arbeitnehmerschutzgesetz sein soll, sind wir der Auffassung, dass es dabei bleiben sollte.

Im Übrigen: Unserer Meinung nach schafft auch die Verordnung - und da gebe ich Herrn Koppe recht - keine Rechtssicherheit. Da wird sozusagen von hinten durch die Brust das ausgehebelt, was klar und eindeutig jetzt im Gesetz steht. Das schafft keine Rechtssicherheit, sondern viel mehr Bürokratie und Unsicherheit für Arbeitnehmer.

Man kann sich auch noch einmal anschauen, wie sich seit Inkrafttreten des Ladenöffnungsgesetzes nach der Novellierung, also zum 01.01.2012, das im Einzelhandel entwickelt hat. Also weder dramatische Umsatzeinbrüche noch gravierende Veränderungen bei der Zahl der Beschäftigungen sind zu verzeichnen. Im I. Quartal dieses Jahres wurde laut Thüringer Landesamt für Statistik der Umsatz um 2,5 Prozent gesteigert; die Anzahl der Beschäftigten blieb nahezu unverändert. Allerdings - da gebe ich Ihnen recht - sank die Zahl der Vollzeitbeschäftigten um 1,2 Prozent, während die Zahl der Teilzeitbeschäftigten um 0,7 Prozent anstieg.

Es ist allerdings sehr fraglich, ob das mit dem Ladenöffnungsgesetz etwas zu tun hat. Meines Erachtens eher nicht, denn insgesamt sind 60 Prozent aller Beschäftigten im Einzelhandel ohnehin in Teilzeit oder auch in geringfügiger Beschäftigung, was wir ja sowieso auch immer schon kritisiert haben. Ich denke also, es sollte dabei bleiben. Die Argumente, die Sie anführen, dass mit dem Samstagsarbeitsverbot besonders Arbeitnehmer benachteiligt werden, die nur aus familiären Gründen samstags arbeiten können, halten wir also für minimal.


(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Realitätsfremd!)


Das ist auch nicht nachgewiesen, welchen Personenkreis das betrifft und wie groß der ist, und auch die Einkommenseinbußen, die angeblich damit verbunden sein sollen, weil viele Mitarbeiter erfolgsabhängig bezahlt werden und der Samstag der umsatzstärkste Tag der Woche ist, das wird wohl stimmen, konnte aber so nicht bestätigt werden, auch nicht von den Gewerkschaften. Deswegen unser Vorschlag: Lassen wir jetzt erst einmal alles so, wie es ist, schauen nach einem Jahr noch einmal nach und machen eine Evaluation, besprechen das auch noch mal sowohl mit den Arbeitgebern als auch mit den Gewerkschaften und mit den Beschäftigten und vielleicht kommen Sie ja dann doch zu der Einsicht, dass unser Vorschlag generell die Ladenöffnungszeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu begrenzen, ein richtiger ist. Das wäre dann auch für die Arbeitnehmer eine ganz klare Ansage und dann bräuchte es vielleicht auch die zwei freien Sonnabende nicht. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)



Dateien