Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4668
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eine interessante Debatte, die seit Monaten hier in diesem Haus und anderswo stattfindet. Ich bin schon immer wieder völlig perplex, Herr Kemmerich, dass ausgerechnet die FDP so eine Schwarzmalerei betreibt, wenn es hier um den Handel, um die Belebung und um die Attraktivität der Städte in Thüringen geht, dass ich schon sehr verwundert bin. Ideologische Verbohrtheit werfen Sie immer anderen vor. Ich glaube, Ihre durchsichtige Klientelpolitik ist sehr ideologisch.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir stehen hier, um die Interessen beider Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zu vertreten. Ich glaube, dass ein guter Kompromiss mit dem Ende des vergangenen Jahres beschlossenen Ladenöffnungsgesetz erreicht wurde. Auch wir gehen in Geschäfte und sprechen mit Beschäftigten und mit Inhabern von Läden. Diese Dramatik, die Sie hier schildern, stimmt so einfach nicht. Im Übrigen ist Ihr Gesetzentwurf eigentlich das, was in denjenigen Unternehmen, die Tarifverträge eingehen, gang und gäbe ist. Die Politik hat hier den Rahmen gesetzt und deutlich gemacht, dass wir uns für den Schutz von Arbeitnehmern einsetzen, für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das ist hier mehrfach betont worden. Insofern gab es eine große Mehrheit in der Frage dieser zwei freien Samstage. Ich darf Sie noch mal daran erinnern, dass wir als LINKE einen Gesetzentwurf eingebracht hatten, der hier mehrheitlich abgelehnt wurde. Wir wollten eine deutliche Begrenzung der Ladenöffnungszeiten von 6.00 bis 20.00 Uhr, und zwar im Interesse der Beschäftigten und auch im Interesse der kleinen Ladeninhaber, gerade eben auch in den Innenstädten, die so hohe Betriebskosten haben, dass es sich gar nicht rechnet. Die Realität, also ein Blick ins reale Leben, zeigt das auch, wie es praktisch gehandhabt wird und dass gemeinschaftlich entschieden wird, wie die Ladenöffnung hier stattzufinden hat. Deswegen bleibt es bei unserer Ablehnung Ihres Gesetzentwurfs. Daran ändert auch die Klage des Möbelhauses Höffner aus unserer Sicht nichts. Man wird ja sehen, wie die Verfassungsklage ausgeht. Interessant ist, dass das Möbelhaus Höffner nicht tarifgebunden ist. Obwohl es schon mehrfach aufgefordert wurde von ver.di zu Tarifverhandlungen, gab es dort also nie eine Reaktion.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Tariffreiheit gibt auch das Recht, nicht abzuschließen.)
Es wäre aus unserer Sicht schon sehr sinnvoll, wenn sich auch dort die Tarifpartner zusammensetzen und Lösungen finden und vielleicht die Provisionsschiene, die dort gefahren wird, dass also Mitarbeiter Provision erhalten, umgewandelt würde in mehr und bessere Entlohnung der Beschäftigten.
(Beifall DIE LINKE)
Eine Sache möchte ich noch sagen, weil, das hat Herr Kemmerich hier ja umfassend ausgeführt, man müsse die Unternehmen, die Geschäfte, die Läden stärken, um dem Internethandel Einhalt zu gebieten. Herr Kemmerich, ich weiß nicht, ob es Ihnen entgangen ist, dass gerade im Raum Erfurt sehr viel partizipiert wird vom Internethandel, beispielsweise mit der Ansiedlung von Zalando sollen hier 3.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Alles hochqualifizierte vermutlich.)
Das weiß ich nicht. Qualifiziert sind sie durchaus, ich würde das auch nicht herunterspielen. Worauf wir gemeinschaftlich aufpassen müssen, dass sie ordentlich bezahlt werden und eben nicht zu Dumpinglöhnen und geringfügiger Beschäftigung dort eingesetzt werden, sondern zu ordentlichen Konditionen für gute Arbeit.
(Beifall DIE LINKE)
Im Übrigen ist bessere Bezahlung - Frau Siegesmund hat es gesagt - eine Voraussetzung dafür, dass mehr Kaufkraft da ist und dass Menschen sich auch mehr leisten können, auch die, die immer noch mit Niedriglöhnen hier abgespeist werden.
Zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will ich nur so viel sagen, dass er unserem Gesetzentwurf in vielerlei Hinsicht ähnlich ist. Wir würden unterstützen die Überweisung an die beiden Ausschüsse, um das noch einmal zu diskutieren, weil es da und dort schon noch Diskussionsbedarf gibt. Ich denke, dass das dann auch eine gute Voraussetzung wäre, hier erneut die Debatte zu führen. Im Übrigen möchte ich unsere Auffassung noch einmal bekräftigen, dass man eine ordentliche Evaluation nach einem Jahr Ladenöffnungsgesetz durchführt, dass endlich auch der Sozialausschuss über die vorgelegte Rechtsverordnung diskutiert und die Anhörung, die dazu ja schriftlich vorgenommen wurde, dort auch zum Gegenstand macht. Ich glaube, dass es nicht sinnvoll ist, sehr viele bürokratische Regelungen einzuführen. Ich setze darauf, dass Tarifpartner gemeinschaftlich auf der Grundlage des geltenden Gesetzes sehr wohl in der Lage sind, dort entsprechende Entscheidungen zu treffen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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