Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes 1/2

RedenJörg KubitzkiWirtschaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4250

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, was jetzt zum Schluss geäußert wurde, treibt mich noch einmal nach vorn, wenn hier auch mit Begriffen gearbeitet wird, die durcheinander gewürfelt werden. Das Recht auf Berufsfreiheit nennen Sie hier. Bedeutet das Recht auf Berufsfreiheit auch das Recht auf Selbstausbeutung zum Teufel komm raus? Bedeutet das für Sie Berufsfreiheit? Berufsfreiheit bedeutet doch trotzdem auch, dass die Arbeitnehmerrechte geschützt werden müssen und geschützt werden sollen. Diesen Schutz, den Sie nicht gewähren wollen, verstecken Sie hinter dem Begriff Berufsfreiheit. Genauso steht im Grundgesetz der Schutz der Familie verankert. Aber Sie sagen, Berufsfreiheit bedeutet, dass wir da arbeiten auf Teufel komm raus, egal ob eine Familie auch mal an einem Wochenende ein Recht auf Familienleben hat oder nicht. Dann gibt es noch das Recht auf Arbeitszeit. Arbeitszeitgesetz, das gibt es auch. Es gibt viele Berufsgruppen, eine Frage lasse ich jetzt nicht zu, das sage ich gleich.



Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Gestatten Sie, dass Sie am Ende eine Frage gestellt bekommen?



Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE:


Nein, auch nicht, weil die Argumente kennen wir ja alle von der FDP. Ja es gibt viele Berufsgruppen,


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ja, Sie haben keine Antwort darauf. Das ist das Problem.)


jawohl, was immer Ihr Argument ist, die am Wochenende arbeiten müssen. Das ist richtig: Krankenschwestern, Polizisten, Feuerwehrleute, aber da ist es tarifrechtlich geklärt. Da gibt es Vereinbarungen, wann denen dann für dieses Wochenende die Freizeit zu gewähren ist und dass sie auch nicht


(Unruhe FDP)


nur jedes Wochenende arbeiten, sondern dass dieser Dienst verteilt wird und dann sagen Sie noch, Herr Kemmerich,


(Unruhe FDP)


(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist keine Frage. Das ist ein Problem.)


ich kenne da einen Einzelhändler, der muss jetzt als Unternehmer am Wochenende arbeiten. Na, ich will mal sagen bei vielen Unternehmen ist das eine Selbstverständlichkeit, dass auch der Unternehmer an einem Wochenende mit arbeiten muss, aber wenn er eine ordentliche Diensteinteilung hat und wenn er genug Personal einstellt und nicht auf 400-Euro-Basis und Festangestellte hat, dann sage ich Ihnen auch, dann arbeitet die Verkäuferin an zwei Wochenenden und dann arbeitet meinetwegen der Unternehmer an zwei Wochenenden. Dann hat er Zeit für seine Familie und seine Verkäuferin, die bei ihm angestellt ist, hat genauso viel Zeit für ihre Familie.


(Unruhe FDP)


(Beifall DIE LINKE)


Da tun Sie so verwundert, jetzt muss der Unternehmer mitarbeiten. Was soll denn das?


(Unruhe FDP)


Unternehmer, habe ich mal gelernt, bedeutet, etwas zu unternehmen für seinen Betrieb. Aber Sie verstecken Berufsfreiheit hinter Ihrer Logik der Gewinnmaximierung, das verstehen Sie unter Berufsfreiheit.


(Beifall DIE LINKE)






Dateien