Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6045
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde jetzt auch versuchen, erst mal im Namen der Koalitionsfraktionen hier zu diesem Gesetzentwurf zu sprechen. Und Herr Zippel, auch ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und schauen wir mal, denn Sie werden jetzt nach meiner Rede vielleicht merken, dass wir gar nicht so weit auseinanderliegen. Sie zitierten ja unseren Koalitionsvertrag und ich beginne letzten Endes auch mit unserem Koalitionsvertrag, wo wir uns nämlich zu einer hohen Qualität für die Patienten in den Krankenhäusern bei der Behandlung verpflichten und wo wir auch schon – das haben wir in die Tat umgesetzt – einen ersten Schritt dazu gemacht haben, nämlich wir haben Schritte unternommen, um die Strukturqualität in unseren Krankenhäusern zu verbessern, indem wir für die Fachabteilungen in den Krankenhäusern eine Facharztquote festgelegt haben und wir jetzt bei der Umsetzung dieser Facharztquote sind.
Da ist natürlich auch wieder zu merken, was das Problem in unserem Gesundheitswesen ist: Unser Gesundheitswesen hat zwar einen hohen Stand, aber bei der gesundheitlichen Versorgung wird immer wieder die Betriebswirtschaft in den Vordergrund gestellt. Das kann es eigentlich nicht sein,
(Beifall DIE LINKE)
denn es kommt darauf an, dass den Menschen geholfen wird und dass die Menschen eine Qualität bekommen.
Nun sieht der Bundesgesetzgeber vor – das wurde schon mehrmals erläutert –, dass der G-BA Qualitätsindikatoren für Fachbereiche festlegen kann. Da geht es jetzt vor allem um die Fragen der Prozess- und Ergebnisqualität in den Krankenhäusern. Weiter ist vorgesehen, dass – wie es schon gesagt wurde – die Bundesländer diese Qualitätsindikatoren automatisch übernehmen können. Dann – das ist uns bewusst – sind sie planungsrelevant für die Krankenhausplanung. Das bedeutet: Erfüllt eine Fachabteilung nicht diese Qualitätsindikatoren, muss sie aus der Krankenhausplanung herausgenommen werden. Für die Krankenhausplanung sind aber – wie bekannt – die Länder zuständig. Bei einer automatischen Übernahme dieser Indikatoren würden wir einen Teil unserer Eigenständigkeit in der Krankenhausplanung aufgeben. Wir könnten auch nicht berücksichtigen, wie der territoriale Versorgungsgrad auf dem jeweiligen Fachgebiet ist, denn es kann passieren, dass es zu Versorgungseinschränkungen kommt.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass das zuständige Ministerium unter Einbeziehung des Krankenhausplanungsausschusses entscheidet, ob bestimmte Qualitätsindikatoren für Thüringen übernommen werden. Das setzt aber auch voraus, wenn der G-BA Qualitätsindikatoren festlegt, dass dann natürlich das zuständige Ministerium auch verpflichtet ist, diese Fachabteilung thüringenweit zu evaluieren, wie der Qualitätsstandard und der Standard der Prozessqualität in diesen Krankenhäusern entsprechend der vom G-BA entwickelten Qualitätsindikatoren sind. Das – ich schaue in Richtung Landesregierung – setze ich dann voraus, dass wir nicht einfach sagen, wir machen das mal nicht, sondern es muss dann genau abgewogen werden, wie der Stand an den Thüringer Krankenhäusern in diesem Fall der Prozessqualität im Vergleich zu den Vorgaben der Indikatoren ist. Es kann durchaus möglich sein – da bin ich bei Ihnen, Frau Ministerin –, dass die Standards des G-BA in dem Falle schlechter sind als es bei uns schon ist. Dann ist es selbstverständlich, dass wir das nicht übernehmen. Aber es kann durchaus auch sein, dass da Standards sind, die der G-BA festgelegt hat, die im Interesse der Patienten sind und einige Häuser bei uns erfüllen die nicht. Dann müssen wir entscheiden. Ich bin der Meinung, dass immer das höchste Niveau für unsere Thüringer Krankenhäuser angewendet werden muss.
Als Koalitionsfraktionen sind wir der Auffassung, dass wir uns erstens die Krankenhausplanung nicht aus der Hand nehmen lassen sollten. Zweitens darf aber eine hohe Behandlungsqualität oder Prozessqualität für die Menschen in unseren Krankenhäusern nicht gefährdet werden.
Deshalb stelle ich mir unter anderem auch bei der Umsetzung – und das sollten wir auch in den Ausschüssen diskutieren – vor, dass die Landesregierung feststellen und evaluieren muss, ob ausgegebene Qualitätsindikatoren in Krankenhäusern erfüllt werden oder nicht erfüllt werden. Wenn ein Indikator entwickelt wird, der unter unserem Standard ist, brauchen wir den nicht zu übernehmen. Aber wird ein Indikator entwickelt, der eigentlich über unseren Standards liegt oder den einige Häuser nicht erfüllen, dann sollte diesen Häusern und uns eine Frist gesetzt werden, bis wann diese Qualitätsindikatoren umgesetzt werden können, um dann diesen berechtigten Qualitätsindikator zu übernehmen. Also keine automatische Übernahme, sondern wir sagen: Liebe Krankenhäuser, ihr erfüllt das nicht, aber wir finden das gut, ihr habt eine Frist von – was weiß ich – einem Jahr oder einem halben Jahr – das muss dann festgelegt werden –, entwickelt euch dahin, weil ab dem und dem Zeitpunkt übernehmen wir diesen Qualitätsindikator. Das sollten wir schon machen, weil wir dann auch allen Stimmen begegnen, die plötzlich sagen, ihr als Landesregierung und ihr als Koalitionsfraktionen habt mit der Facharztquote und dergleichen mehr einen guten Schritt getan, aber jetzt, wenn es um die Inhalte geht, macht ihr wieder einen Rückschritt. Diese Diskussionsprozesse gibt es, das werden wir auch bei der Diskussion des Gesetzentwurfes hören und das möchte ich eben nicht. Das, was wir uns vorgenommen haben, hohe Qualität in unseren Krankenhäusern, sollten wir in dieser Form, sage ich mal, umsetzen.
Worüber wir vielleicht im Ausschuss auch noch diskutieren könnten – das sage ich jetzt hier an dieser Stelle, bei dem Livestream hören viele zu, musste ich mir auch sagen lassen, vielleicht auch Vertreter des Krankenhausplanungsausschusses. Wir wissen auch wie es manchmal im Krankenhausplanungsausschuss zugeht, was da für Interessen aufeinanderprallen – die der Kostenträger, die der Leistungserbringer – und immer wieder geht es um das Geld. Also, ich könnte mir vorstellen, dass wir auch darüber im Ausschuss diskutieren, dass wir den Landtag, sprich den Ausschuss, in die Entscheidungsfindung einbeziehen, ob wir Qualitätsindikatoren übernehmen oder nicht – das sage ich jetzt hier ganz bewusst. Das könnten welche von der Verwaltung wieder ganz anders sehen. Der Krankenhausplanungsausschuss – wette ich –, der sieht das ganz anders. Aber wir sollten uns diesen Prozess, das, was wir uns im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, als Koalition, aber auch als Landtag insgesamt nicht aus der Hand nehmen lassen, weil es hier um die Qualität für unsere Menschen in Thüringen in unseren Thüringer Krankenhäusern geht.
Jetzt muss ich – da werden vielleicht manche überrascht sein – auch mal das Ministerium kritisieren. Ich bitte ganz einfach darum – da ist ein Satz in der Begründung drin, ich weiß Begründungen werden nicht beschlossen, aber Begründungen werden gelesen. Da ist ein Satz unter Punkt C „Alternativen“ drin: „Es sind die Gesundheit der Bevölkerung durch Sicherung einer hohen Qualität gegen einen etwaigen Wegfall stationärer Versorgung abzuwägen.“ Dann kommt zwar noch ein relativierender Satz: „Dieser Abwägungsprozess ist grundsätzlich ergebnisoffen.“ Also, da muss ich sagen, über diesen Satz soll bitte noch mal nachgedacht werden. Ich kann nur empfehlen, dass wir den streichen, weil es, glaube ich, nicht unsere Politik ist, dass wir abwägen auf der einen Seite die Wirtschaft oder nur weil wir in der Region keine andere Fachabteilung haben und auf der anderen Seite die Qualität. Ich glaube, das Primat in der Krankenhausbehandlung und bei der Sicherheit unserer Patienten muss immer die Prozessqualität, das heißt, die Behandlungsqualität haben. Da gibt es aus meiner Sicht kein Abwägen mit irgendwelchen betriebswirtschaftlichen oder anderen planerischen Interessen. Wenn wir bei der Abwägung feststellen, da klemmt es bei der Frage der stationären Versorgung bei der Qualität, dann müssen wir eben Fristen setzen, bis diese Mängel beseitigt sind. Das muss ein Abwägen sein, wie lange gilt diese Frist. Aber als oberstes Primat steht immer die Qualität für die Patienten.
Auch wir als Koalitionsfraktion beantragen die Überweisung in den Sozialausschuss und freuen uns auch dort auf die Diskussion. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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