Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Tilo Kummer
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Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5719

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Ganz so kurz wie Herr Malsch möchte ich es nicht machen. Ich habe mich schon gefragt: Was will denn die AfD mit diesem Gesetzentwurf bewirken? Die Rechtslücke, die die Fraktion der AfD hier festgestellt zu haben meint, lässt sich vielleicht mit einem kurzen Beispiel ins Bild setzen. Stellen Sie sich vor, früh um 4.00 Uhr, Flughafen Erfurt, eine Gruppe von Elchen, die da friedlich neben der Startbahn grast. Dann springen zehn Wilderer aus dem Gebüsch, schießen diese Elche ab und verdünnisieren sich mit dem nächsten Flugzeug, denn – Regelungslücke – bloß dann, wenn sie den Flughafen wieder verlassen hätten, wären sie wieder in den Regelungsbereich der Landespolizei gekommen. Die Bundespolizei steht tatenlos daneben und denkt, Mist, wir haben aus Gründen des Jagdschutzes keine Befugnis hier einzugreifen. Das wäre die Regelungslücke, die die AfD beschreibt. Jetzt frage ich mich a) wieso gibt es auf dem Flughafen Erfurt so viel Wild, b) wieso hat die Bundespolizei keine Eingriffsmöglichkeit, wenn da jemand mit einer Waffe rumrennt, das auch noch ohne Zutrittsberechtigung zum Flughafen, der im Regelfall auch noch eingezäunt ist. Von der Seite allein, wenn dort jemand wildern würde, hätte die Bundespolizei wegen des Waffengebrauchs die Eingriffsmöglichkeit.

 

Der zweite Fall, den die AfD beschreibt, das ist der Bereich Bahnanlagen. Also da kann ich es mir ja nun eher vorstellen. Wir wissen, wenn ein Zug durch die Gegend fährt – ICE-Trasse, die fahren sehr schnell –, manchmal ist ein Stück Wild auf dem Gleis, wird vom Zug quasi zerfetzt. Dann kommen vielleicht wildernde Hunde und Katzen und eignen sich rechtswidrig Teile dieses Wildes an. Jetzt scheint die AfD den Vorschlag im Kopf zu haben – ich weiß nicht, wovon man manchmal nachts so träumt –, sich auf das Dach eines ICE zu legen mit einem Schnellfeuergewehr und diese wildernden Hunde und Katzen abzuschießen.

 

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Hier die beschriebene Regelungslücke: Man kann die Landespolizei – so in der Begründung – nicht schnell genug holen, wenn man so etwas feststellt. Man muss also schneller handeln können. Deshalb macht es Sinn, die Bahnpolizei sofort zum Einsatz zu bringen. – Ob das mit dem Jagdgesetz in Übereinstimmung zu bringen geht – denn ich muss das Ziel ordentlich ansprechen können, ich muss auch sicherstellen, dass es keine Gefährdung anderer gibt –, bezweifele ich. Wenn ich in Ruhe auf größeren Bahnanlagen wildernde Hunde und Katzen schießen wollte, bewege ich mich im Regelfall im befriedeten Bezirk. Da darf ich gar nicht schießen. Von der Seite, entschuldigen Sie, ich kann nicht erkennen, wo Ihr Gesetzentwurf irgendwo etwas mit Realität zu tun haben soll.

 

Ich habe auch den Blick in Ihre Anfrage geworfen, wenn ich noch mal gucke, ob denn das Problem des Wilderns in Thüringen wirklich ein Problem ist. Sie haben eine Große Anfrage zur Jagd gestellt. Da sind zwei Fälle von Wilderei beschrieben in den Forstamtsbereichen Oberhof und Frauenwald, beides Forstamtsbereiche, wo ich keine Flugplätze kenne und wo ich mir auch nicht vorstellen kann, dass da irgendwann mal einer errichtet werden sollte. Von der Seite a) es gibt kein Problem, b) Ihre vorgeschlagenen Lösungen sind Unsinn und c) die Bundespolizei hätte in jedem Fall, wenn jemand die Waffe im befriedeten Bezirk benutzen will, in Anlagen des Bundes benutzen will, auf dem Flughafen benutzen will, die Möglichkeit, allein aus Gründen des Verstoßes gegen das Waffenrecht einzuschreiten. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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