Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Tilo Kummer
RedenUmweltTilo Kummer

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6959

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Möller, bei Ihren Ausführungen zum Tierschutz, glaube ich, haben Sie nicht verstanden, welche gesellschaftliche Aufgabe die Jagd hat.

Ich will für meine Fraktion sagen, dass wir die Jagd als wichtige gesellschaftliche Aufgabe betrachten, und Aufgabe der Jagd ist es, einen Ausgleich in der Kulturlandschaft zu schaffen und der dadurch, dass wir eben in einer Kulturlandschaft und nicht mehr im Urwald leben, dringend notwendig ist.

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das gilt aber beim Wolf komischerweise nicht!)

 

Dafür muss die Jagd unterstützt werden, dafür müssen Jäger unterstützt werden bei der Aufgabe, die von der Gesellschaft an sie gestellt wird, und diese Unterstützung wollen wir bei der vor uns liegenden Gesetzesberatung auch entsprechend rüberbringen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Meine Damen und Herren, dabei ist uns wichtig, dass es nicht „Wald vor Wild“ heißt oder „Wild vor Wald“, sondern wir wollen ein Gleichgewicht, ein Gleichgewicht, was funktioniert, ein Gleichgewicht, was es den Arten ermöglicht, nebeneinander sinnvoll zu existieren, und ein Gleichgewicht, was übermäßige Entwicklungen von Populationen, weil eben gerade nicht mehr genügend tierische Jäger da sind, auch verhindert. Diese angemessene Wilddichte, die wir dort auch im Blick haben, die ist auch ein wesentliches Ziel, Herr Primas, und nicht das Ziel, Wild verhungern zu lassen. Das war von der Koalition nie beabsichtigt. Sie hatten vorhin gesagt, dass mit Blick auf den Koalitionsvertrag und die entsprechende Darstellung zu der Frage „angemessene Wilddichte“ dort bei Ihnen den Eindruck erweckt hätte, wir wollten Wild verhungern lassen. Das ist nicht das Ziel.

 

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: In der Notzeit verhungern sie!)

 

Ja, wir müssen erst einmal sicherstellen, dass das Wild wieder das tun kann, was in der Historie gemacht hat – nämlich in der Notzeit gar nicht in den Kammlagen des Thüringer Waldes zu stehen.

 

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Und unten sind die Häuser! Da wohnen die Leute! Wo sollen sie denn hin?)

 

Da müssen wir die entsprechenden Wildwege sicherstellen. Wir müssen auch sicherstellen, dass es ansonsten, dort wo das Wild keine Ausweichmöglichkeiten hat, in Notzeiten eine Fütterung gibt. Dagegen sagt keiner etwas. Aber das Wesentliche ist eben wirklich, dass das Wild auch seinen angestammten Lebensraum in Anspruch nehmen kann.

 

Es war gleich zu Beginn der Legislatur, wo das Infrastrukturministerium sich auf den Weg gemacht hat, eine Änderung des Jagdgesetzes zu diskutieren. Egal, mit wem man gesprochen hat, von allen Seiten ist dieser Diskussionsprozess als vorbildlich gelobt worden. Dafür erst einmal herzlichen Dank. Als dann das Ergebnis kam mit, nach dem ersten Kabinettsdurchlauf mit dem entsprechenden Entwurf, gab es ein ziemliches Erschrecken bei der Jägerschaft. Es gab Menschen, die mir gesagt haben, Sie betrachteten diesen vorbildlichen Diskussionsprozess als verschenkte Lebenszeit bei dem, was herausgekommen ist.

 

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Stimmt!)

 

Wir haben in dem Zusammenhang auch als Koalition und auch vonseiten des zuständigen Ministeriums deutlich gemacht, dass das nicht das letzte Wort war und dass wir weiter daran arbeiten, einen vernünftigen Weg für die Jäger zu finden – gerade vor dem Hintergrund, dass wir die Jagd als gesellschaftliche Aufgabe brauchen, um den notwendigen Ausgleich in der Kulturlandschaft zu schaffen. Ich muss feststellen, wenn ich mir den Gesetzentwurf angucke: Viel von dem, was an Kritik vorgetragen wurde, ist berücksichtigt worden. Viele Dinge sind aufgegriffen worden. Ich finde es gut, dass wir jetzt den Schalldämpfer für alle Jäger als eine Maßnahme des Arbeitsschutzes im Gesetz festgeschrieben haben, die ich nicht davon abhängig machen kann, wo jemand arbeitet und ob jemand als Hobbyjäger unterwegs ist oder eine Dienstpflicht „Jagd“ hat.

Wir haben keine Regelung mehr zu Hege-Gemeinschaften. Wenn ich die Diskussion zu dem Punkt sehe, war das für mich eigentlich das Schwierigste überhaupt. Die Art und Weise, wie die Diskussion geführt wurde, war davon geprägt, ob ich vor Ort zu Hause eine funktionsfähige Hege-Gemeinschaft hatte oder nicht. Für eine funktionsfähige Hege-Gemeinschaft war es das Beste, es so zu lassen, wie es ist. Für eine Hege-Gemeinschaft, die nicht funktionierte, hätte man eigentlich Eingriffsmöglichkeiten formulieren müssen. Den Spagat hat der Referentenentwurf damals nicht geschafft. Das ist der Punkt: Man hat es wegfallen lassen. Es wird uns nicht wirklich helfen. Eine nicht funktionsfähige Hege-Gemeinschaft kriege ich deshalb trotzdem nicht zum Laufen. Daran müssen wir arbeiten. Es ist für mich nach wie vor ein wichtiges Thema. Aber ich glaube nicht, dass wir in der verbleibenden Zeit hier eine tragfähige Lösung finden, die im Konsens verabschiedet werden kann.

 

Die Frage „bleifreie Munition“ hat in der bisherigen Diskussion eine wesentliche Rolle gespielt. Die Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag gesagt, sie will bleihaltige Munition verbieten. Hier ging es um den Schutz des Jägers, ja, und es ging auch um den Schutz von Prädatoren. Eins ist Fakt, in der Nahrungskette reichert sich das Blei an. Wir haben gerade bei Raubvögeln in der Vergangenheit die Schäden zu spüren bekommen, die durch bleihaltige Munition verursacht wurde, durch bleihaltiges Schrot verursacht wurde. Wenn sie entsprechend geschossenes Wild, was der Jäger nicht gefunden hat, gefressen haben, hat es sich bei ihnen angereichert und in der Nahrungskette reichert sich so etwas eben immer von Stufe zu Stufe der Nahrungskette mit einer 10-er Potenz an. Das ist dann irgendwann für ausgesprochen seltene Tiere, die gerade unsere Raubvögel sind, am Ende tödlich. Deshalb wurde eine Regelung gesucht. Was jetzt im Gesetz steht, ist weniger als das, was der Koalitionsvertrag ursprünglich vorhatte, auch weil wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt worden sind, die eben gerade gesagt haben, ja, wir haben ein Problem mit der Tötungswirkung bei bleifreier Munition, wir haben ein Problem mit dem Abprallverhalten, was Büchsenmunition angeht. Deshalb bezieht es sich nur noch auf Schrot.

 

Eine Studie des Jagdverbands sagt, schaut euch an, wie wasserlöslich bestimmte Ersatzmunition ist und was das dann im Gewässer verursacht. Wir werden uns das im Gesetzgebungsprozess angucken müssen. Wir werden entscheiden müssen, was jetzt Sinn macht. Ob ich jetzt Blei mit dem Essen mitesse oder ich esse Zink, Nickel oder Kupfer mit. Das ist sicherlich alles nicht nett. Man muss schauen, ob wir eine vernünftige Lösung finden. Ich denke, da haben wir aber durchaus die Möglichkeit, den Anhörungsprozess zu nutzen.

 

Meine Damen und Herren, ein paar Dinge stellen sich für mich auch noch mit einem gewissen Fragezeichen dar. Worüber ich gerne noch mal reden möchte: Was ist die Ursache für die Regelung? Zum Beispiel beim Zuschnitt oder bei der Größe der Flächen für Jagdpächter: Da ist ja im Gesetz jetzt statt „volle 150 Hektar“ „angefangene 150 Hektar“ als Option reingegangen. Das heißt, die Zahl der Pächter, die damit möglich sind, erhöht sich. Da müssen wir noch mal darüber reden, was da der Hintergrund ist.

Die Frage „Totschlagfallen“: Egon Primas ist vorhin auf die Frage „Kastenfallen“ eingegangen und die Frage, wie kann ich das Tier dann töten, wenn ich es in der Kastenfalle habe. Ich sage mal, aus Tierschutzgründen verstehe ich, wenn jemand sagt: Ich habe ein Problem mit einer Totschlagfalle, ich kann auch mal das Falsche fangen. Aber wenn man schon mal ein Wildtier in einer Lebendfalle gesehen hat, was das für Angstzustände da drin hat – manche überleben es auch gar nicht vor lauter Stress –, dann ist das auch schwierig. Und wenn ich es dann in der Lebendfalle habe, nur um es dann drei, vier Stunden später oder einen halben Tag später totzuschießen, ist das tierschutzrechtlich für mich auch ein bisschen ein Problem.

 

Wenn ich dann noch sehe, dass ich in jedem Laden eine Mausefalle oder Rattenfalle als Totschlagfalle kaufen, zu Hause aufstellen und damit Tiere fangen und töten darf, ohne dass ich eine qualifizierte Person bin, dann verstehe ich, wenn Jäger sagen: Entschuldigt, wir sind qualifizierte Personen für so eine Totschlagfalle, wir nehmen sie hier bloß als letztes Mittel im befriedeten Bereich an bestimmten Stellen, wenn wir auch wissen, was wir fangen, aber die Hausfrau darf es und ich darf es nicht. Das erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Auch hier sehe ich noch einen gewissen Diskussionsbedarf.

Auf die Frage „Abschuss wildernder Hunde mit Genehmigung“ ist schon eingegangen worden. Auch das ist sicherlich ein Punkt, wo man noch mal berechtigt diskutieren kann, ob man hier eine etwas lebensnahere Regelung findet. Mit den Entfernungsvorgaben: Bei mir zu Hause sind bei 500 Metern zwei Bergrücken dazwischen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man wirklich sichergehen kann, dass man 500 Meter vom nächsten Haus entfernt ist. Vielleicht kann man auch da eine praxistauglichere Regelung finden. Das wäre vielleicht hilfreich.

 

Eine Sache ist noch an mich herangetragen worden, die möchte ich hier auch noch ansprechen. Wir haben ja bezüglich der Frage „afrikanische Schweinepest“ bisher Glück gehabt. Es kann uns aber treffen, dass wir hier vor jagdliche Aufgaben gestellt werden, die mit dem, was wir bisher an Aufgaben hatten, nicht mehr viel zu tun haben. Vor der Frage gibt es bei dem einen oder anderen Jäger die Feststellung, dass es gut wäre, wenn man im Zusammenhang mit der Seuchenbekämpfung die Möglichkeit der Nutzung von Nachtsichtgeräten hätte. Dass das im täglichen Jagdalltag keine Rolle spielen soll, weil Wild in der Nacht auch seine Ruhe braucht, ist sicherlich klar, aber ich denke, wir könnten es in der Debatte durchaus auch noch mal mit ansprechen.

 

Ich will bei dem Gesetz am Ende auch noch kurz einen Satz zum AfD-Antrag zur Nilgans sagen, den wir in diesem Plenum noch haben. Meine Damen und Herren, wenn Sie Ihren Antrag ernst gemeint hätten, dann hätten Sie eigentlich hier bei diesem Gesetz etwas dazu sagen müssen, weil die Regelungen, die Sie mit einem Antrag umsetzen wollen, gesetzestechnisch umgesetzt werden müssen und nicht im Antrag. Danke schön.

Dateien