Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6959
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht am Anfang ein Wort zum Kollegen Primas: Ich meine, die Wahrscheinlichkeit, dass wir beide dem nächsten Parlament angehören, ist relativ ähnlich. Gut bei mir waren es nur 20 Jahre. Ich will eins zur Art und Weise der Zusammenarbeit sagen: Wir haben 20 Jahre lang in demselben Ausschuss gesessen. Egal wie die Unterschiede waren, es war immer ein menschlicher Umgang miteinander, es war immer der Versuch, sich an der Sache zu orientieren, es war immer der Versuch, denjenigen, für die wir vom Tätigkeitsbereich her zuständig waren, zu helfen. Es sind viele gemeinsame Dinge herausgekommen, auch zu Zeiten, wo gemeinsame Dinge nicht unbedingt üblich waren. Dafür, denke ich, kann man auch herzlich Dank sagen
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und hoffen, dass eine solche gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Parlamentariern auch in der nächsten Legislatur im Sinne der Sache wieder möglich wird.
Meine Damen und Herren, beim Jagdgesetz werden wir uns sicherlich nicht einigen.
(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Aber das wäre ein Anfang!)
Da sind ein paar unterschiedliche Herangehensweisen, auf die ich in meiner Rede kurz eingehen möchte. Ich will aber auch zu diesem Gesetz und dem Prozess, der damit verbunden war, ein paar Worte sagen.
Es ist, glaube ich, zumindest im Bereich des Infrastrukturausschusses das erste Gesetz gewesen, womit in dieser Legislatur begonnen wurde, es umzusetzen. Ich habe damals gesagt, um Gottes Willen, warum habt ihr es beim Jagdgesetz so eilig, weil von der politischen Prioritätenliste kam das bei mir ziemlich hinten. Aber nein, es ist sofort von der Ministerialverwaltung, nachdem im Koalitionsvertrag drin stand, dass das Jagdgesetz einer Änderung unterzogen werden sollte, begonnen worden, einen offenen, transparenten Diskussionsprozess durchzuführen, um zu klären, wie in diesem Bereich – wo gesellschaftliche Meinungen so aufeinanderprallen wie in kaum einem anderen, wo man so unterschiedliche Auffassungen hat – der Diskussionsprozess auf den Weg gebracht werden kann, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Am Anfang ist dieser Diskussionsprozess sehr gelobt worden, es gab ein Ergebnis, wo die Beteiligten gesagt haben, okay, wir finden uns in den Kompromissen wieder, auch wenn keiner sich hundertprozentig wiedergefunden hat. Das ist halt das Wesen eines Kompromisses. Dann wurde das Ganze im Kabinett auf eine Art und Weise überarbeitet, dass einige – auch ich – gesagt haben, lasst es lieber liegen. Dann hat es noch einmal eine Überarbeitung gegeben und dann kam der Gesetzentwurf ziemlich spät in den Thüringer Landtag.
Das, was jetzt vorliegt, ist eine Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf, die sicherlich eine ganze Reihe von Dingen aus der Anhörung aufgreift und – in Richtung Egon Primas – die auch Vorschläge der CDU, die sie in dem Prozess vorgetragen haben, aufgreift.
Für mich ist der wesentliche Grund, warum ich diesem Gesetz heute gerne zustimmen werde, der Punkt „Schalldämpfer für alle“. Das war am Anfang eine Sache, die völlig anders gesehen wurde. Aber wieso sollen wir Schalldämpfer für den einen Jäger haben und für den anderen Jäger nicht? Ein Schalldämpfer ist eine Sache des Arbeitsschutzes. Es ist in keinem anderen Berufszweig möglich, dass man Arbeitsschutz einfach so ignorieren kann. Deshalb wird es höchste Zeit. Ich freue mich, dass auch der Landesjagdverband, der immer gesagt hat, wir brauchen keine Änderung des Jagdgesetzes, sagt, es wird höchste Zeit, dass wir in dieser Hinsicht liefern, es wird höchste Zeit, dass dieses Gesetz kommt – so heute die MDR-Meldung –, es wird höchste Zeit, dass der Schalldämpfer als Maßnahme des Arbeitsschutzes kommt.
(Beifall SPD)
Das ist auch eine Maßnahme des Tierschutzes, weil der Jäger – Es gibt ja so einen Spruch: Jagd ohne Hund ist Schund! – im Regelfall seinen Hund dabeihat. Der hört viel, viel besser als wir und für den ist der Lärm noch schlimmer.
Der zweite Punkt ist auch eine Frage des Arbeitsschutzes, eine Frage des Schutzes unserer Jäger. Mit dem Gesetzentwurf wird eingeführt, dass bei Gemeinschaftsjagden künftig ein Schießnachweis zu erbringen ist. Das ist wichtig, wenn man sich ansieht, wie das Alter unserer Jäger zunimmt, und wenn man beachtet, dass manchmal, wenn die Einschreiblisten vor Gesellschaftsjagden vorliegen, Leute fragen, kannst du mir mal zeigen, wo mein Name steht. Ungelogen! Es ist, glaube ich, wichtig, zu sagen, ihr müsst nachgewiesen haben, dass ihr auch noch trefft.
(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Das musst du sowieso!)
Es ist eine Frage der Waidgerechtigkeit. Von der Seite her, auch das ist wichtig.
Der dritte Punkt, Mindestabschussplan beim Rehwild: Wir haben in der Anhörung diese Diskussion noch mal sehr umfangreich geführt. Es sind sich alle Beteiligten einig gewesen, Rehwild kann ich nicht zählen. Deshalb kann ich keine Abschussvorgaben machen wie bei anderen Wildarten. Aber zu sagen, es ist mindestens so viel zu schießen, bei den Herausforderungen, die an die Jagd stehen, vor dem Hintergrund der klimatischen Katastrophe, die wir draußen haben, vor dem Hintergrund, dass wir einen Wald umbauen müssen? Wenn man die Förster heutzutage fragt, welche einheimischen Baumarten können wir denn nehmen, kriegt man die Antwort: Bis jetzt – also, was ich so aktuell gehört habe – sind es zwei Baumarten, die noch nicht massiv betroffen sind, das ist die Linde, das ist die Hainbuche. Wann die dran sind, weiß man aber auch nicht. Das heißt, wir müssen viele Baumarten nehmen, sechs, acht Baumarten auf der Fläche. Das ist das, worüber wir reden. Das Wild und vor allem das Rehwild selektiert die seltenen Baumarten raus. Wir wollen auch nicht jeden Tag Brot essen. Die seltene Baumart ist wie die Schokolade oder wie der Nudossi-Aufstrich, die ist für das Wild besonders attraktiv. Deshalb muss die Jagd stimmen, wenn ich denn die Ziele im Waldumbau umsetzen will. Von der Seite her ist der Mindestabschussplan beim Rotwild erst mal eine Erleichterung für die Handelnden, es ist ein Abbau von Bürokratie, es ist aber auf der anderen Seite auch die Notwendigkeit, eine Mindestfestlegung zu treffen.
Ich finde es auch gut, dass wir in dem Gesetz im Gegensatz zum vorherigen Gesetz die Mitsprache des für die Jagd zuständigen Fachausschusses des Thüringer Landtags, also die Mitsprache des Parlaments bei der Liste jagdbarer Arten festhalten. Es gab massive Kritik. Egon Primas hat es auch gerade noch mal vorgetragen. Eingriff ins Eigentum, wenn ihr die Liste jagdbarer Arten reduziert. Toll. Ich glaube, es redet niemand darüber, dass wir Rotwild nicht mehr abschießen lassen wollen, niemand. Bei dem, was Umweltverbände in der Hinsicht vorgetragen haben, geht es um ganzjährig geschonte Arten. Da geht es um die Frage Auerwild, wo wir jährlich bei ThüringenForst fast eine halbe Million reinstecken, um die 20, 30 Hühner in der freien Wildbahn zu erhalten. Um diese Arten geht es, wo man überlegen kann, nimmt man die aus dem Jagdrecht raus oder nicht. Ich halte nichts davon, sie aus dem Jagdrecht rauszunehmen, denn ein Verstoß gegen eine ganzjährige Schonzeit ist eine Straftat. Da ist das Jagdrecht durchaus schärfer als das Naturschutzrecht. Von der Warte her sind Arten, die im Jagdrecht stehen, doppelt geschützt, wenn sie denn dem Naturschutz unterliegen. Aber wenn der Landtag mitsprechen kann, können wir uns doch auch sicher sein, dass gesellschaftliche Mehrheiten perspektivisch die Hand darauf haben, dass die Liste jagdbarer Arten nicht missbraucht wird.
Vizepräsidentin Jung:
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Grob?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Gern.
Abgeordneter Grob, CDU:
Ich habe nur eine Frage, weil ich das nicht genau weiß: Wie viele Jäger waren denn in diesem Fachausschuss?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Bei der Anhörung unseres Ausschusses?
Abgeordneter Grob, CDU:
In eurem Fachausschuss, wie viele Jäger sind denn da drin?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Als Mitglied?
Abgeordneter Grob, CDU:
Ja. Der hat ja dann Mitspracherecht.
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Als Mitglied!)
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Herr Grob, ich glaube, die Jäger, die bei uns im Ausschuss Mitglied sind, das sind, glaube ich, zwei. Aber darum geht es ja auch nicht unbedingt. Wir reden hier über eine Gesetzesänderung. Es gibt die Beschwerde Ihrer Fraktion, dass wir eine Gesetzesänderung dahingehend durchführen, dass wir sagen: Die Liste jagdbarer Arten kann nicht nur erweitert, sie kann auch reduziert werden. Das hat uns die Landesregierung vorgeschlagen. Wir als Abgeordnete haben gesagt: Wir wollen eine Änderung zu dieser Regelung. Wir wollen, dass es nicht nur allein die Landesregierung vorschlägt.
(Beifall SPD)
Wir wollen, dass der fachlich zuständige Ausschuss diesen Vorschlag mittragen muss, denn sonst wird es nichts. Dann wird sich nämlich künftig das Parlament dazu eine Meinung bilden, die werden das dann doch auch nicht ohne Rückfrage in ihren Fraktionen machen und die werden vorher natürlich auch mit dem Landesjagdverband und anderen Jägern sprechen. Die werden sich eine Meinung bilden und wir brauchen einen gesellschaftlichen Ausgleich bei der Jagd und wir brauchen nicht die Meinung einzelner.
Meine Damen und Herren, wir haben die Nilgans in die Liste jagdbarer Arten aufgenommen – um gleich bei dem Punkt weiterzumachen –, ohne Schonzeit, weil wir der Auffassung sind, dass die Nilgans durch ihr Verhalten heimisches Wassergeflügel massiv beeinträchtigt und dass wir deshalb etwas gegen die Nilgans tun müssen. Gewundert hat mich – das habe ich vorhin schon gesagt –, wenn denn die AfD-Fraktion meint, dass der Wolf unbedingt ins Jagdrecht muss, warum in dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Wolf nichts drinsteht und sie die Nilgans noch mal beantragt, obwohl sie in der Beschlussempfehlung schon drin ist. Übrigens, das Gleiche bei der CDU.
(Beifall SPD)
Haben Sie unsere Beschlussempfehlung nicht gelesen, haben Sie die Änderungen nicht mitbekommen? Auch die Frage, dass die Hegegemeinschaften Anträge auf Einschränkung des Betretungsrechts stellen können, finde ich bei Ihnen in Ihren Änderungsanträgen wieder, obwohl es in der Beschlussempfehlung schon steht. Entschuldigen Sie, wenn ich nicht so richtig ernstnehmen kann, was Sie mit Ihren Beschlussempfehlungen heute vortragen.
Wir haben noch eine Verbesserung durchgeführt bei der Regelung für überjagende Hunde und wir haben die Bejagung von streunenden Katzen auf die frühere Regelung zurückgeführt.
(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Genau, auf die alte Regelung!)
Was bleibt jetzt an zentralen Kritiken, die unter anderem auch vom Landesjagdverband vorgetragen worden sind?
(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Fachleute!)
Na klar, Fachleute.
(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Viele Fachleute!)
Aber, wie gesagt, es sind Dinge, die auch manchmal strittig zwischen Fachleuten diskutiert worden sind. Ich fange mal mit dem Beispiel Hund an. Der Vertreter des ökologischen Fachverbands, der hier war, der übrigens nebenbei noch Forstamtsleiter ist, also jemand, der offensichtlich von der Materie auch Kenntnis hat, hat gesagt, die meisten Hunde, die geschossen werden, sind Jagdhunde auf der Nachsuche. Wenn Wild angeschossen ist und wegrennt, dann bleibt das nicht im Jagdrevier, dann bleibt es auch manchmal nicht im Bereich des benachbarten informierten Jagdrechtsinhabers, sondern es geht manchmal auch weiter weg. Und auf der Nachsuche kommt es auch manchmal vor, dass so ein Jagdhund, der natürlich eine Schutzweste hat, woran man ihn eigentlich als Jagdhund erkennen sollte, verdreckt und dass man das nicht sieht. Und er hat gesagt, stellt euch mal die Situation vor, in der ein Jäger ist, wenn er sieht, wie ein Hund ein Stück Wild gestellt hat, was offensichtlich schon verletzt ist – da weiß der ja nicht, dass das von der Kugel eines anderen Jägers ist –, und dann drückt er natürlich ab, weil es ein wildernder Hund ist. So werden meist Jagdhunde erschossen. Von der Seite her muss ich sagen, ich konnte dieser Erläuterung folgen. Ich habe beim Landesjägertag gefragt: Wer hat denn schon mal einen Hund geschossen? Es gingen verdammt wenig Arme hoch. Wenn ein Hund in einer Gemarkung wildert, dann bleibt der im Regelfall auch in der Nähe. Da kann ich einen Antrag stellen und schieße ihn ab. Es ist aber was ausgesprochen Seltenes. Im Regelfall werden in Thüringen leider Jagdhunde erschossen, und das ist eine Geschichte, wo so viel Arbeit drinsteckt, einen Jagdhund auszubilden, dass es gut ist, wenn wir diese Regelung jetzt hier so drin haben. Deshalb habe ich inzwischen meinen Frieden damit gemacht.
Die zweite Geschichte: Totschlagfallen. Wir haben im Gesetzgebungsprozess gelernt, die Regelungen, die wir hier treffen, beziehen sich nicht auf den befriedeten Bezirk. Jeder darf seine Mausefalle weiterhin in seiner Küche stellen. Wir reden von den Bereichen, wo normal auch mit der Waffe in der Hand gejagt werden kann. Da habe ich andere Möglichkeiten als eine Totschlagfalle. Ich bin dem Landesjagdverband dankbar, dass er uns die zertifizierten Totschlagfallen gezeigt hat. Ich fand die überzeugend. Ich hatte dann aber hinterher Diskussionen mit Menschen, die gesagt haben, wenn da das Tier nicht richtig drin getroffen wird, geht es trotzdem elendig zugrunde oder hat heftige Schmerzen. Also die Schwierigkeiten in Sachen Tierschutz habe ich mit der Falle auch. Ich meine, man kennt es auch von der heimischen Mausefalle. Es ist nicht immer die Maus tödlich getroffen. Das kann ich nicht beeinflussen. Und es kann auch ein Fehlfang in einer zertifizierten Falle sein. Die ist ja bloß deshalb zertifiziert, weil nur ein Tier von einem bestimmten Umfang da reinkann und weil ein Kind mit der Hand nicht reingreifen kann. Den Fehlfang in der Totschlagfalle mache ich durch nichts mehr rückgängig. Von der Seite her, denke ich, ist es legitim, was wir jetzt hier gemacht haben. Wir haben nämlich die Ausnahmemöglichkeiten bezüglich der Verwendung von Totschlagfallen erleichtert, denn wenn wir sie wirklich brauchen, weil bestimmte Tierarten sich auf eine Art und Weise vermehren, dass ich eingreifen muss, dann können wir sie weiterhin nehmen. Die untere Veterinärbehörde kann dort entsprechend die Ausnahme genehmigen. Da war im Gesetzentwurf der Landesregierung das Ministerium vorgesehen. Das wäre ein langer, schwieriger Weg gewesen. Jetzt, denke ich, wird es leichter, wird es handhabbar und wir können die Totschlagfallen dann weiterhin einsetzen, wenn die Notwendigkeit gegeben ist.
Meine Damen und Herren, ein nächster Punkt, der weiterhin sehr strittig war, war die Frage der bleifreien Munition. Hier muss ich eines sagen: Die Neuregelung, dass kein bleihaltiger Schrot in der Jagd auf Niederwild mehr verwendet werden darf, wird keinen wesentlichen Einfluss haben. Auf der einen Seite ist die Verwendung von bleihaltigem Schrot am Gewässer schon untersagt. Ich glaube, es gibt wenige Jäger, die zwei verschiedene Schrotbüchsen haben und unterschiedliche Munition, dass sie hier die bleifreie, da die bleihaltige Munition verwenden. Es kann mir auch keiner sagen, dass die bleihaltige Munition die einzig gehende ist, denn ansonsten kämen wir am Gewässer nicht mehr zurecht. Von der Warte her ist es marginal, was hier passiert. Ich glaube auch nicht, dass wir den Eintrag von Blei in die Landschaft damit wesentlich reduzieren werden, denn dann hätten wir andere Dinge auch noch verbieten müssen wie zum Beispiel Wurfblei beim Angeln. Auf die Idee kam auch keiner. Von der Seite her ist die Regelung sicherlich marginal; sie wird Tieren helfen, die verendete Tiere, die nicht gefunden worden sind, fressen und wo dann die Schrotkugel im Körper vielleicht eine entsprechende Wirkung mit sich bringt.
Jetzt gibt es das Gutachten. Das ist angesprochen worden. Es hätte mich natürlich gefreut, wenn die CDU-Fraktion das Gutachten, das sie beantragt hat und das fertiggestellt ist, uns mal zur Kenntnis gegeben hätte. Ich gehe aber davon aus, da sie es nicht tat, das es unsere Rechtsauffassung, dass wir die Regelungskompetenz im Jagdrecht haben, unterstützt. Das, was CDU in ihrem Änderungsantrag geschrieben hat, dass es keine generelle Ermächtigung aus dem Waffenrecht gibt, dass wir eine Regelung bezüglich bleifreier Munition treffen können, das ist richtig. Wir nutzen aber unsere Regelungskompetenz nicht, um ein generelles Verbot im Waffenrecht durchzuführen, sondern wir führen eine Regelung im Jagdrecht durch, die spezifisch ist. Von der Warte her ist unsere Regelungskompetenz entsprechend da. Das hat auch das Justizministerium bei der Prüfung festgestellt. Von der Seite her können wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Die Regelung wird übrigens erst 2022 greifen. Also für den Fall, die CDU hätte doch mit ihrem Begehren recht gehabt – wobei ich glaube, dann hätten Sie es schon lange publiziert und sich sehr darüber gefreut, dass Sie recht hatten; haben Sie aber nicht –, für den Fall kann ein neuer Landtag hier noch eine Regelung vornehmen und kann dann entsprechend den Gesetzentwurf mit dem Bundesrecht konform machen. Wir erwarten übrigens noch vor dem Jahr 2022, dass der Bund endlich seine Zusage erfüllt, dass er eine Regelung zu bleihaltiger Munition bundesweit trifft. Das wäre übrigens auch das Beste.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund des eben Dargestellten und vor dem Hintergrund, dass wir mit dem Jagdgesetz versucht haben, einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichsten Interessen zu finden – und wenn man sich ansieht, wie Verständnis für Jagd gerade in den Bereichen, die dem ländlichen Leben ziemlich fern sind, immer mehr abnimmt –, bin ich in den letzten Wochen von vielen Jägern angesprochen worden, die gesagt haben: Jetzt zieht es endlich durch, es ist okay so; wer weiß, was sonst noch kommt. Ich denke, wir haben hier einen guten Kompromiss gefunden, der den Ausgleich entsprechend auf den Weg bringt, und bitte deshalb um Zustimmung zum Gesetz. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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