Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2413 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, uns liegt das Thüringer Gesetz zur Hochschulzulassung vor und es kommt erst mal so ganz harmlos daher, auch so wie es der Minister hier heute erklärt hat. Es hört sich sicher auch sehr einleuchtend an, ich möchte aber darauf verweisen, dass wir zu diesem Gesetzentwurf einen grundlegenden Dissens haben. Vielleicht lässt er sich heilen und wir werden auch eine mündliche Anhörung im Ausschuss dazu vorschlagen. Ich will darauf aufmerksam machen, dass in der vorhergehenden Legislaturperiode die SPD-Fraktion zumindest, auch der Minister, der damals ja noch Fraktionsvorsitzender war und zur Hochschulpolitik gesprochen hat, ähnliche Positionen wie wir vertreten haben, was die Durchlässigkeit von Studiengängen anbelangt. Das wird nun damit begründet, dass wir vier Studiengänge haben, in denen die Kapazitäten nicht ausreichen. Wir haben immer gefordert, dass die Durchlässigkeit gegeben sein muss vom Bachelor- zum Masterstudiengang, das heißt also zu allen konsekutiven Studiengängen. Das wird durch diesen Gesetzentwurf eingeschränkt.
(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Nein.)
Wir haben hier ein grundsätzlich anderes Verständnis des Zugangs zum Studium. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass wir hier auch bundespolitische Probleme sehen. Wir haben immer ein bundesweit einheitliches Hochschulzulassungsgesetz gefordert, das einheitliche Standards beinhaltet. Der Föderalismus schlägt jetzt mit diesem schlichten Vorschlag, wie er uns hier vorliegt, wieder durch und gibt das Problem auf die Länder und dann auch auf die Hochschulen durch. Das können wir so nicht mittragen.
(Beifall DIE LINKE)
Der Minister hat an dieser Stelle darüber gesprochen, dass sich unsere Hochschulen im Wettbewerb befinden. Das ist unbestritten. Sie haben auch auf den Pakt 2020 hingewiesen, der zur Voraussetzung macht, dass die Mittel des Paktes 2020, die zugewiesen werden sollen, nicht zur Ausweitung der Studienplatzkapazitäten führen sollen, also auch in den Bachelorstudiengängen vor allen Dingen, sondern für die Qualität der Lehrer eingesetzt werden sollen.
(Beifall DIE LINKE)
Und jetzt machen Sie den Sack sozusagen an der Stelle zu, wo es um die Zulassung zum höherwertigen Abschluss geht. Das ist aus unserer Sicht bildungspolitisch das völlig falsche Signal. Das werden wir nicht mittragen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir sind ja nicht ganz allein mit unserer Auffassung, dass die Hochschulen chronisch unterfinanziert sind. Gestern konnten Sie das selbst nachlesen, dass der Präsident der Humboldt-Universität Jan-Hendrik Olbertz formuliert hat, dass die Hochschulen definitiv unterfinanziert sind und dass die Unterfinanzierung und die Folgen dieser Unterfinanzierung vor allen Dingen auch die neuen Bundesländer treffen werden, deren Haushalte nicht so reich ausgestattet sind. Das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen.
Mit der angebotenen scheinbaren Problemlösung in § 7 wird den Hochschulen die Auflage erteilt, den Zugang zum Masterstudiengang einzuschränken. Es wird über eine Zulassungsbeschränkung gesprochen. Wenn Sie das derzeit geltende Hochschulgesetz sich ansehen, in § 60 und § 62 sind schon Zulassungsvoraussetzungen formuliert für die Aufnahme eines Studiums; umso erstaunlicher ist es, dass Sie hier noch mal harte Kriterien anlegen wollen. Es tritt ein Grundproblem auf - das hat auch Ihre Fraktion in der Vergangenheit kritisiert, das haben auch Studierende bei Demonstrationen kritisiert, das haben Angehörige von Hochschulen kritisiert -, dass die Umsetzung des Bologna-Prozesses nicht so läuft, wie man das eigentlich erwarten sollte, nämlich dass es zu einer Verbesserung der Qualität und der Vergleichbarkeit von Abschlüssen kommt, sondern dass es zu einer Reglementierung kommt und dass auch diese geforderte Durchlässigkeit nicht gegeben ist. Wir wollen das nicht, was Sie hier wollen. Ich hoffe, dass Sie dort noch eine Korrektur vornehmen, so wie Sie es in der vergangenen Legislatur formuliert hatten. Aber die Halbwertszeit von politischen Aussagen ist im Moment kritisch zu sehen. Es ist auf gar keinen Fall auf längerfristige Aussagen zu setzen, wobei ich natürlich verstehen kann, dass Sie sich auch kompromisshaft verhalten müssen.
In Bezug auf den Master bleiben wir dabei, wir wollen einen Rechtsanspruch auf den Zugang zum Masterstudium und nicht eine schon jetzt in die Kritik geratene, mitunter zum Schmalspurstudium mutierte Abschlussvariante.
Dann zum Serviceverfahren: Sie haben über das dialogorientierte Serviceverfahren gesprochen. Wir haben auch in der vergangenen Legislatur im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Umwandlung der ZVS in die Stiftung geredet. Das kann nun sein, dass die Auffassung von Minister zu Minister unterschiedlich ist. Der damalige Minister Goebel hat uns damals erklärt, dass diese Umwandlung in eine Stiftung unter Beteiligung der Länder vorrangig dazu dient, diese Zentralstelle auslaufen zu lassen. Nun bekommt sie zusätzliche Aufgaben übertragen, nämlich die Zulassung zum Masterstudium. Das ist schon mal ein ganz erstaunlicher Prozess und da treten dann wieder Kosten für die Länder auf. Aber jetzt direkt zum dialogorientierten Serviceverfahren: Das Einschreibchaos, haben Sie gesagt, soll damit beendet werden. Bislang hat es aber auch zur Blockade freier Studienplätze geführt, doppelte Abiturientenjahrgänge werden kommen. Durch die Bundeswehrreform werden sich die Bewerberzahlen sicher auch noch einmal erhöhen. Demzufolge ist zu fragen, warum die Studienplatzkapazitäten nicht insgesamt erweitert, sondern zumindest in der zweiten Phase nun auch noch eingeschränkt werden sollen. Erstaunlich ist auch, dass Sie sagen, Sie wollen darauf achten, dass die Hochschulen das auch ordentlich machen. Also, ich lege den Misstrauensmaßstab nicht bei den Hochschulen an. Nein, das tue ich nicht Prof. Deufel. Der Misstrauensmaßstab liegt bei mir, bei der Finanzierung der Hochschulen.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn ich kein Geld habe, kann ich auch die Lehrkapazität für die Masterstudiengänge nicht zur Verfügung stellen. Sie haben schon in diesem Haushalt die Mittel aus dem Pakt 2020, dabei bleiben wir auch, zum Stopfen des durch Kürzungen entstandenen Haushaltslochs benutzt. Das sollten Sie nicht wieder tun.
Zum zweiten Punkt des dialogorientierten Serviceverfahrens will ich noch sagen, bei der Anhörung im Bundestagsbildungsausschuss am Mittwoch vergangener Woche wurde bereits benannt, dass zunächst alle Lehramtsstudiengänge bei dem Verfahren außen vor sind. Auch hier sehen Sie wieder ganz klar, der Vorschlag insgesamt gesehen ist nicht vollkommen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass letzte Woche in einer großen deutschen Tageszeitung nachzulesen war, dass es gravierende technische Probleme bei der Einführung gibt. Erst war der 15. April für die Einführung geplant, jetzt ist es der 15. Mai. Es wird von dem dafür zuständigen Informatikwissenschaftler davor gewarnt, das neue System mit aller Gewalt zum nächsten Wintersemester an den Start zu bringen. Vielleicht können Sie das noch einmal erklären, warum die Stiftung jetzt eine neue Funktion hat und den Abgleich vornehmen soll. Sie lassen die Hochschulen dann auch noch auf den Kosten sitzen. In Ihrem Entwurf heißt es, dass die Hochschulen dabei kostenneutral arbeiten werden, ja sogar, dass sie Kosten sparen werden. Aber bei 3.000 Studierenden in Masterstudiengängen und Kosten von 20 € pro Mensch sind das 60.000 €, die insgesamt auflaufen. Vielleicht sagen Sie uns, was Sie einsparen, denn Sie haben in der Begründung des Entwurfs von einer Einsparung gesprochen.
Ich will es noch einmal kurz zusammenfassen. Wir möchten eine Ausweitung der Studienplatzkapazitäten auch in den konsekutiven Studiengängen durch einen ausfinanzierten neuen Hochschulpakt. Ich glaube, dass Sie das Gesetz jetzt vorlegen, wenn die Rahmenvereinbarung und der Hochschulpakt ausgehandelt werden, zeigt schon die Richtung, in die die Finanzierung gehen wird. Es wird meiner Meinung nach dahin gehen, dass Sie sich immer wieder auf die Zahlen von 2008 beziehen, die von 2010 weglassen und sagen, wir sind beim gleichen Level geblieben. Vielleicht haben Sie auch mehr, das kann ja sein, wir lassen uns überraschen, ob Sie da weniger hinein geben oder nicht. Wir möchten bundesweit einheitliche Regelungen, die den Übergang aus der beruflichen Bildung in die Hochschulen erleichtern.
Abschließend will ich für meine Fraktion noch einmal deutlich wiederholen, wenn der Gesetzentwurf in dieser Form bleibt wie er ist, ist er für uns nicht haltbar und wir können nicht zustimmen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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