Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen 2/3
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6151
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich wollte eigentlich zu diesem Thema heute nicht mehr reden, weil wir darüber schon ausführlich gesprochen haben. Aber, Herr Zippel, da Sie in Ihren jungen Jahren schon sehr zeitig auf Wahlkampfmodus umgeschaltet haben, wünsche ich Ihnen viel Ausdauer und muss dazu doch noch etwas sagen.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist kein Wahlkampf!)
Und zwar werde ich einiges wiederholen, was ich Ihnen, Herr Zippel, hier schon bei der ersten Lesung gesagt habe. Aus der Historie heraus hatten die Länder die Möglichkeit, nachdem im Jahre 2012 das Sozialgesetzbuch V – Krankenversicherung – geändert wurde, nämlich dahin gehend, dass § 90 a eingeführt wurde, worin steht: Nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen kann für den Bereich des Landes ein gemeinsames Gremium aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft gebildet werden. Dort – und das ist schon die erste Aufweichung des Ganzen, was dort im SGB V gemacht wurde – steht dann weiter drin: Das gemeinsame Gremium kann zur Aufstellung von Bedarfsplänen durch die Planungsausschüsse Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben. Das heißt, dieses Gremium hatte von vornherein nur einen empfehlenden Charakter. Das habe ich schon damals 2012 hier an dieser Stelle kritisiert und habe die Erwartungshaltung an dieses Gremium heruntergeschraubt.
Dann wurde dieses Gremium hier im Landtag geschaffen und da war auch schon wieder dieser empfehlende Charakter darin, das konnte auch nicht anders gemacht werden, weil Bundesgesetzgebung dort im Prinzip das Entscheidende ist. Ich bin bei Ihnen, Herr Zippel, also das Gremium hat gearbeitet und ich war am Anfang unzufrieden mit der Arbeit dieses Gremiums. Aber – Herr Zippel – das Gremium besteht aus Akteuren und die habe ich aufgezählt: Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen, Landeskrankenhausgesellschaft, Landesärztekammer – also zum Teil Selbstverwaltungsorgane, denen wir als Landtag gar nicht vorschreiben können, wie sie arbeiten. Das sind alles Vertreter, die im Gesundheitssystem auf verschiedenen Seiten stehen, die einen sind Leistungserbringer und die anderen haben das Geld. Dadurch sind unterschiedliche Interessen gegeben. Eines musste ich feststellen: Als wir nämlich – und dazu hatte ich Sie eingeladen, Herr Zippel – die Koalition hatte in diesem Jahr ein Fachgespräch dazu durchgeführt und hatte die Akteure des Landesgremiums mit eingeladen. Wir wollten auch – und das war unsere Absicht – Gesetzesänderungen vornehmen, auch inhaltlicher Art. Das fand dort am Anfang in dieser Beratung sogar Zustimmung.
Ich habe zum Beispiel dann Änderungen an diesem Gremium vorgeschlagen, nämlich dass dieses Landesgremium tagt, bevor der Landesplanungsausschuss, der Krankenhausplanungsausschuss, Entscheidungen trifft, und Empfehlungen an den Krankenhausplanungsausschuss abgeben kann.
Zu meiner großen Enttäuschung, als das die Ministerin diesen Gremiumsmitgliedern vorgelegt hatte, wurde das plötzlich von denen abgelehnt. Ich gebe zu, ich war baff und auch enttäuscht, habe aber auch erkannt, woran es liegt. Es liegt ganz einfach daran, dass die gleichen Vertreter, die zum Beispiel in den Planungsausschüssen sind, auch Mitglied im Landesgremium sind oder zum größten Teil und dass es dort Interessengruppen gibt, die in den Planungsausschüssen sind und die nichts an ihrer – wie soll ich mal sagen – Befugnis – drücke ich mich mal höflich aus; ich will nicht sagen „Macht“ – einschränken möchten. Da, sage ich, lassen sie sich auch ungern von dem gemeinsamen Landesgremium beeinflussen. Man hat sich in diesem Gremium – es hat nämlich getagt, aber dazu kann die Ministerin dann etwas sagen –, das in diesem Jahr getagt hat, geeinigt, dass man sich über sektorenübergreifende Maßnahmen besprechen will, beraten will, einigen will für einzelne medizinische Fachgebiete.
Präsidentin Diezel:
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zippel?
Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE:
Immer – weil er doch im Wahlkampfmodus ist.
Abgeordneter Zippel, CDU:
Herr Kubitzki, Sie kennen mich genau, das ist meiner Dauermodus.
Vielen Dank für die Möglichkeit, vielen Dank auch, Frau Präsidentin. Eine kurze Frage: Sie haben die verschiedenen Probleme dargelegt, auch in der Kommunikation. Aber sind Sie nicht auch der Meinung, dass es doch eine Frage der Moderation ist, eben diese Widerstände, von denen Sie gerade gesprochen haben, aufzulösen, und dass es eben auch eine Aufgabe des Ministeriums wäre, all diese Widersprüche eben beiseitezuschieben? Es ist ja nachvollziehbar, dass jeder seine Befindlichkeiten hat, aber das wäre doch in einem kommunikativen Prozess, der über eine einmalige Einladung hinausgeht, durchaus auflösbar. Meinen Sie nicht auch, Herr Kollege?
Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE:
Ich gebe Ihnen recht, aber ich kenne die Akteure, die in diesen Gremien sind. Und die Ministerin, muss ich sagen an dieser Stelle, hat zum Beispiel die Vorschläge, die wir dort erarbeitet hatten, in dieses Gremium eingebracht. Ich sage Ihnen das so, mir erzählen die Kassen, jawohl, sie könnten mit meinen Vorschlägen mitgehen. In dem Gremium erzählen sie auf einmal: Nein, wollen wir nicht! Das hat mich bitter enttäuscht.
Wir müssen mal eines bedenken und das sage ich jetzt hier an dieser Stelle: Das ist vor vielen, vielen Jahren von der Politik so gewollt worden. Die Politik hat sich aus manchen Bereichen im Gesundheitswesen verabschiedet, nämlich dahin gehend verabschiedet, dass sie Dritte mit Aufgaben betraut hat. Nämlich wer entscheidet zum Beispiel – ich nehme das nur als Beispiel – für die Niederlassung von Ärzten in irgendeinem Dorf oder einer Stadt? Nicht mehr die Politik! Der Bürgermeister kann nur betteln, wenn er einen Arzt braucht. Entscheiden tut das Gremium „Kassenärztliche Vereinigung“. Das ist so! Das ist von der Politik im Prinzip so gewollt. Wenn es um die Krankenhausplanung geht – das wissen Sie auch –, können wir einen Krankenhausplan machen, die Anträge werden von den Krankenhäusern gestellt; letzten Endes hat empfehlenden Charakter oder fast beschließenden Charakter der Landesplanungsausschuss für Krankenhäuser.
Und wenn die Akteure – das sage ich noch einmal, Herr Zippel – aus diesen Bereichen, die alle ihre eigenen Interessen vertreten, Selbstverwaltungen sind – das hohe Gut der Selbstverwaltung –, wenn die nicht wollen, dann kann die Ministerin hoch und runter springen, dann wollen die nicht, und das habe ich hier mit dem gemeinsamen Gremium mit unseren Vorschlägen erfahren. Da bin ich sauer, das gebe ich hier an dieser Stelle zu. Jetzt könnte ich sagen, da hätte die Ministerin die Faust nehmen, mal auf den Tisch hauen sollen: Und wir machen das! Das kann sie gar nicht. Wo steht die gesetzliche Handhabe, dass sie das machen kann? Das Gremium entscheidet über diese Sache. Nur reden – also mir ist es langsam leid, zu dieser Thematik noch zu reden, weil ich mich hier fusselig rede. Manche wollen es nicht verstehen und die anderen wollen es nicht. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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